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Vollständige Unterweisung der Beamten des Civilstandes in ihren sämmtlichen Verrichtungen / [Burkhard Wilhelm Pfeiffer]
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che und des Gemeindshauſes angeheftet worden iſt, habe ich die gegenwaͤrtige Urkunde daruͤber aufgenommen. Mnterſchrift des Predigers.) Anmerk. Iſt nur der Vater gegenwärtig, oder ſind beide Eltern todt,

und es treten die Groseltern oder Vormuͤnder an ihre Stelle, ſo muß dies beſonders erwähnt werden.

10. Anſchlag eines Aufgebots.

Zwiſchen lgenaue Angabe des Brautigams]) Sohn des lbeide Eltern] und lgenaue Angabe der Braun) Tochter des lbeide Eltern) iſt ein Eheverſprechen eingegangen, und heute den dritten Sonntag des Monats Maͤrz in der Kirche das erſte lzweite) Aufgebot erfolgt, auch hierauf dieſes an der Thuͤre der Kir⸗⸗ che lund des Gemeindehauſes) angeheftet worden.

N. N. Prediger des Kirchſpiels N.

Anmerk. Nur dies iſt weſentlich, die vfficielle Inſtruction theilt ein aus fuhrlicheres Formular mit, nach mie d 6n gende abgefaßt iſt.

11. Daſſelbe. Das Publicum wird benachrichtigt, daß ein Eheverloͤbniß

eingegangen iſt zwiſchen lgenaue Angabe des Bräutigams] Sohn des lbeide Eltern), und lgenaue Angabe der Braut) Tochter des

ſbeide Eltern) daß dies Eheverloͤbniß zum erſten lzweiten) male

foͤrmlich bekannt gemacht worden iſt, heute den erſten Sonn⸗

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