Linfaſſung. Iſt jedem Eigenthuͤmer erlaubt, 647. Was er dabei verliert, 648.
Pingeſperrte(das) Kind kann eine Vorſtellung an den kai⸗ ſerlichen Prokurator bei dem Appellazionsgerichtshofe gelan⸗ gen laſſen, 382.
Einkommen. Wozu jenes des Unterſagten angewendet wer⸗ den ſoll, S1o. Die Verwendung des Einkommens eines Minderjaͤhrigen, 465. Der entlaſſene Minderjaͤhrige thut ſein Einkommen ein, as1. Wann jenes eines Abweſenden ihm wieder erſtattet wird, 127. Alles waͤhrend der Ehe zugefallene Einkommen geht in die Guͤtergemeinſchaft, 1401. Wann Gatten einander Vortbheile geben koͤnnen, 127. Wann die Frau einen Theil ihrer Einkuͤnfte beziehen kann, 1549. 1676. Wann ſie den Genuß ihres ganzen Einkom⸗ mens hat, 1536. 1837. 1676.
Einregiſtrirung(die) geſchiebt auf Köſten deſſen, dem ver⸗ macht worden, 1016. Wann werden in dem Auslande ge⸗ machte Teſtamente vollzogen, 1000.
Einſchreibung. Welche Verfuͤgungen ſie offenkundig macht, 1069. Wann die Einſchreibung der Privilegien und Hypo⸗ theken von keiner Wirkung iſt, 2146. Einſchreibungen von dem naͤmlichen Tage, a147. 2154. Der fuͤr ein Kapital, das Zinſe traͤgt, eingeſchriebene Glaͤubiger kann fuͤr zwei Jahre Zinſe und fuͤr das laufende Jahr und zu gleicher Zeit fuͤr das Kapital eingeſchrieben werden, a1s1. Wo die Ausſtreichung einer nicht bewilligten Einſchreibung begehrt wird, 2159. Die uͤbertriebenen Einſchreibungen koͤnnen berunter geſetzt werden, 2161. Die Einſchreibungsgebuͤh⸗ ren fallen dem Schuldner zu Laſt, 2155.
Einſperrung(die) Wann, von wem und auf wie lange die Einſperrung des ungerathenen Kindes begehrt werden kann, 381. 376. 377.
Einwendung zur Nichtſtatthabung der Rlage, wann und gegen wen oder was ſie ſtatt hat? 13. 181. Man kann wegen Verſchiebung der Rechtsklage auf Ebeſcheidung, welche wegen gerichtlicher Verfolgung eines Verbrechens ſtatt hatte, nicht ſchließen, daß die Einwendung zur Nicht⸗ ſtatthabung der Klage anweñdbar ſei, 236. In Eheſchei⸗ dungsſachen entſcheidet der Gerichtshof vor allem andern über die Einwendung zur Nichtſtatthabung der Klage, 296. Wann der Vater wird mit der Einwendung, daß er ein vor dem bundert achtzigſten Tage der abgeſchloſſenen Ehe
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