Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1813)
Entstehung
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jaͤhrigen bei Abnahme der Vormundsrechuung bei⸗ zuordnenden Curator.(480).

18) Er autoriſirt den emancipirten Minderjaͤh⸗ rigen zur Aufnahme eines Anlehens.(482.)*

19) Bei der Verheirathung der Kinder des Ge⸗ muͤthskranken wird der Heiraths⸗Contract, die Ver⸗ abredung wegen der Heirathsguͤter u. ſ. w. nach ei⸗ nem Gutachten des Familienraths abgeſchloſſen.

B. Ueber die im Herzogthum Naſſau neu einzufuͤhrenden oder zu ſub⸗ ſtituirenden Behoͤr den.

Hiermit habe ich die vom erſten Buch des Code Napolson vorausgeſetzten organiſchen Anſtalten nebſt ihren Funktionen dargeſtellt, welche im Herzogthum, ſo in jedem andern deutſchen Staat entweder gar nicht, oder nicht in der hier vorkommenden Eigen⸗ ſchaft vorhanden ſind.

Sie muͤſſen mit der Reception des Code Na- poléon in das Herzogthum ebenfalls verpflanzt, oder es muͤſſen ſchon beſtehende Behoͤrden den franzoͤſi⸗ ſchen ſubſtituirt werden.

In der Ausmittelung der Subſtitution zeigt ſich wahre eigentliche Modification des Code Napo- eOon.

Alle bisher genannten organiſchen Anſtalten ſchlieſ⸗ ſen ſich mehr oder weniger genau an die franzoſiſche Gerichtsverfaſſung und Prozeßform an. Die letzte hat ihren durchaus eignen Character und Mechanis⸗ mus.

Die deutſche Gerichtsverfaſſung und Prozeß⸗ form muß vor der Hand beibehalten werden. Die Schwierigkeit der Aufnahme liegt daher in der Noth⸗ wendigkeit, den franzoͤſiſchen organiſchen Anſtalten deutſche zu ſubſtituiren, welche neben dem Gode Na- poleon die deutſche Gerichtsverfaſſung zugleich beſte⸗ hen laſſen.