Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1813)
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen

27

Die buͤrgerliche Trauung ſelbſt, oder vielmehr die rein buͤrgerliche Ehe iſt nicht Napoleons Schoͤ⸗ pfung. In der Periode des Aufklaͤrungsfanatismus erzeugt, iſt ſie aus den Gaͤhrſtoffen deſſelben als eine unreife Geburt ſtehen geblieben. Sie mußte ſtehen bleiben, ſo lange Staat und Kirche in Frankreich nicht in vollige Harmonie vereinigt waren, und jener eine Herrſchaft nicht anerkennen konnte, aniche dieſe nicht entſagen durfte. Mit andern Worten: die rein buͤrgerliche Ehe und die damit verbundene buͤr⸗ gerliche Trauung, ſcheint mir nichts, als eine aus dem Gleiſe der Natur herausgetretene Reaetion gegen die nur zu lange fortgeſetzten Uſurpationen der rmi- ſchen Kirche.

Die Reaction kann und wird mit der gaͤnzlichen Vereinigung der Kirchen untereinander, und der da⸗ mit verbundenen Vereinigung der Kirche und des Staats, auf welche ſchon ſo oft in Frankreich hinge⸗ deutet worden iſt, aufhoͤren.

Wie dieſe Vereinigung moͤglich ſey, habe ich hier nicht zu zeigen. Sie ſteht indeſſen mit der Art der Aufnahme des Code Napoléon in zu genauer Verbindung, um ſie ſtillſchweigend zu uͤbergehen.

Ich beruͤhre hier wieder eine der groͤßten und er⸗ habenſten, des Weltreformators wuͤrdigen Ideen.

Die Weiſen der Schule haben ſie nicht verſtan⸗ den; daher die vielen ſchiefen Anſichten, welche man fuͤr und wider ſie aufgefaßt hat.

Man hat darunter eine Vereinigung uͤber theo⸗ logiſche, im vierten und fuͤnften Jahrhundert, duech die Anwendung der neuplatoniſchen Myſtik auf den Chriſtianismus entſtandene Spitz zfindigkeiten, Dog⸗ men und Cntroverſen verſtanden, eine Vereini⸗ gung, von welcher man mit Wahrheit behaupten kann, daß ſie weder heilbringend, noch moglich ſey.

Die Vereinigung der Kirche kann nichts anders

n. Bd 2