Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1813)
Entstehung
Seite
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ſchaften ſcheinen auf beiden Seiten ausgetobt und Action und Reaction einen Stumpfſinn der Gemuͤ⸗ ther zuruͤckgelaſſen zu haben. In dieſer Stimmung wird es der unbefangenen Philoſophie vergoͤnnt ſeyn, in die Mitte zu treten⸗und die Rechte der Wahrheit und Mäßigung geltend zu machen.

I. Mit det Grundanſicht jedes Staatsvereins iſt irgend eine äußere poſitive Religion weſentlich verbunden.

So hat ſich einmal der Staat geſchichtlich offenbart. In der alten Welt waren die Prieſter Konige und vom Prieſterthum ging im Orient alle Fultur aus. Der Gotter⸗Cultus der Roͤmer war bis auf Conſtantin Staatsreligion. Politik oder Ueberzeugung, oder beide zugleich, fuͤhrten den Imperator in den Schoos der chriſtlichen Kirche. Er konnte nun freilich nicht mehr Pontifex maximus ſeyn. Er ging von der beherrſchten und verfolgten zur herrſchenden und verfolgenden Parthey uͤber. Aber im nemlichen Angenblick ſtand ein chriſtlicher an der Stelle des heidniſchen Staats da.

Mit andern Worten, Conſtantin wurde Chriſt, nicht als Menſch, ſondern als Kaiſer.

Als Staatsreligion hat ſich das Chriſtenthum in Europa verbreitet. Die Taufe eines Chefs der Nation war nie Privatſache, ſondern Volksangele⸗ genheit.

Rur in den Buͤchern der Schule haben wir eine, dem Staat entfremdete, aͤußere poſitwe Religion ge⸗ funden. Rur einmal, nur im Jahr 1792 nur bei einem Volke ging dieſe Lehre auf kurze Zeit ins Leben hinuͤber. Die Erfahrung hat ihre Weisheit nicht bewaͤhrt und der auf rein burgerliche Verhaͤltniſſe ge⸗ gruͤndete Staat war nicht gluͤcklich.

So offenbart ſich zweitens der Staat anthro⸗ pologiſch. Die Rechtsmetaphyſik baut den Stgat auf rein rechtliche Poſtulgte. Sie legt ihm