Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1804)
Seite
361
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165. wie die von Immobeln vollbracht wird CCXXIX. 167. auf weſſen Vetreibung die Transcription geſchehen muß, ſiehe Ueberſchreibung, Transcription. Jede Schen⸗ kung darf blos das gegenwaͤrtige V CCXXX III. 171. welche Bedingungen ihre Nichtigkeit mit ſich fuͤhren CCXXXIV. 172. CCXXXV. ibid. Wirkungen des Vorbehalts einer gewiſſen, in der Schenkung einbegrifſe⸗ nen Summe CCXXXVI. 173. Ausnahme CCXXXVII, 174. beſondere Verfuͤgungen uͤber die Schenkungen von Mo⸗ bilien CCXXXVIII. ibid. der Schenkgeber kann ſich den Nießbrauch der geſchenkten Gegenſitände vorbehalten

ermoͤgen begreifen

CCXXXLX. 175. Wirkungen eines ſolchen Vorbehalts fuͤr eine Schenkung von Mobilien CCXL. ibid. fuͤr welchen Fall der Schenkgeber ſich das Recht des Ruͤckfalls ausbedingen kann CCXLI. 176. Wirkungen dieſes Vorbehaltes CCXLII. ibid. aus welchem Grunde eine Schenkung widerrufen werden kann CCXLIII. 177. Wirkung des Widerrufs, ſiehe Widerruf.

Schenkungen durch EheVerträge, zum Vortheil der Ehegatten, ſind den allgemeinen Regeln unterworfen CCCLXX. 258. finden zum Vortheil zukuͤnftiger Kinder nicht ſtatt, ibid. wer ſolche Schenkungen treffen kann CCCLXX I. 259. ſie werden immer angeſehen, als ſeyen ſie zum Vortheil der zu erzielenden Kinder geſchehen ibid. in wie weit ſie unwiderruflich ſind CCCLX II. 26. unter welchen Bedingungen ſie das gegenwaͤrtige und zukünftige Vermdgen zugleich begreifen kdnnen CCCLXXIII. 261, wie es im Fall der NichtErfülung dieſer Bedingung gehalten werden muß CCCLXXIV. 262. unter welchen Bedingungen ſie ferner geſchehen kdunen CCCLXXV. 263. ſie können nicht unter dem Vorwande der NichtAnnahme angefoch en werden CCCLXXVI. 264. wann ſie kaduzirt ſind COCXXVII,

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