Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1804)
Seite
362
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G362 26. CCCLXXVIII. 265. ſind der Reduction unterworfen CCCLXXIX.

Schenkungen von EChegatten untereinander ſind erlaubt CCCLXXX. 266. muͤſſen ausdruͤcklich anfuͤhren, ob ſie unter der Bedingung des Ueberlebens des Scheneneh mers geſchehen ſind CCCLXXXI. 266. welchen Regeln ſie unterworfen ſind ibid. CCCLXXXII. 267. welchen Ver⸗ mogens Antheil ſie begreifen duͤrfen CCCLXXXIII. 263. welche der minderjährige Ehegatte machen kann 6Eo 20. ſind immer widerruflich CCCLXXXV. 271. die Frau kann ſie ohne Ermaͤchtigung widerrufen ibid. werden durch Nachgeburt von Kindern nicht widerrufen ibid. koͤnnen nicht gegenſeitig durch denſelben Akt gefchehen CCCLXKXXKVI. 272. was ſie imn Falle einer zwei⸗ ten Ehe begreifen dͤrfen CCCLXXXVII. 272. jede verſiekte iſt unguͤltig CCCLXX XVIII. 273. welche fuͤr eine ſolche zu halten iſt GC CLXXXIX. 274.

Schulden(der Erbſchaft,) in welchem Verhältniß die Er⸗ ven zu ihrer Zahlung beitragen CLX. 98. in welchem die Uni⸗ verſalLegatarien CLXI. 99. Regeln fur die Tilgung der Hy pothekarSchulden CLXII. 90. die Erben haften perſonlich fuͤr ihren Antheil und hypothekariſch für das Sanze CLX. 100. Rechte desjenigen, der durch die Wirkung der Hypothe⸗ ten mehr als ſeinen Antheil bezahlen muß CLXV. 101. im Falle der Unzahlsfaͤhigkeit eines der Contribuenten wird ſein Antheil unter die uͤbrigen vertheilt CLXVI. 102. die gegen den Verſtorbenen exekutoriſchen RechtsTitel ſind es auch gegen ſeine Erben CLXVII. ibid. Rechte der Erben und der Gläu⸗ biger in Hinſicht auf die Abſonderung des Vermoͤgens des Verſtorbenen und der Erben CLXVIII. 102. CLXXI. 103.

Ausnahmen CLXIX. 102. CLXX. 103. die Glaͤubiger ha⸗