Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1804)
Seite
361
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166. wie die von Immdbeln vollbracht wird CCXXIXK. 167. auf weſſen Betreibung die Transcription geſchehen inuß, ſiehe Ueberſchreibung, Transcription. Jede Schen⸗ kung darf blos das gegenwaͤrtige Vermoͤgen begreifen CCXXXIII. 171. welche Bedingungen ihre Nichtigkeit mit ſich führen CCXXXIV. 172. CCXXXV. ibid. Wirkungen des Vorbehalts einer gewiſſen, in der Schenkung einbegrifſe⸗ nen Summe CCXXXVI. 173. Ausnahme CCXXXVII, 174. beſondere Verfuͤgungen uͤber die Schenkungen von Mo⸗ bilien CCXXXVIII. ibid. der Schenkgeber kann ſich den Nießbrauch der geſchenkten Gegenſtände vorbehalten CCXXXIX. 175. Wirkungen eines ſolchen Vorbehalts für eine Schenkung von Mobilien CCXKL. ibid. fuͤr welchen Fall der Schenkgeber ſich das Recht des Ruͤckfalls ausbedingen kann CCXLI. 176. Wirkungen dieſes Vorbehaltes CCXLTI. ibid. aus welchem Grunde eine Schenkung widerrufen werden kaun CCXLIII. 177. Wirkung des Widerrufs, ſiehe Widerruf.

Schenkungen durch EheVerträge, zum Vortheil der Ehegatten, ſind den allgemeinen Regeln unterworfen CCCLXX. 258. finden zum Vortheil zukuͤnftiger Kinder nicht ſtatt, ibid. wer ſolche Schenkungen treffen kann CCCLXXI. 259. ſie werden immer angeſehen, als ſeyen ſie zum Vortheil der zu erzielenden Kinder geſchehen ibid. in wie weit ſie unwiderruflich ſind CCCLXII. 26. unter welchen Bedingungen ſie das gegenwärtige und zukuͤnftige Vermdogen zugleich begreifen koͤnnen CCCLXKIII. 261, wie es im Fall der NichtErfuͤlung dieſer Vedingung gehalten werden muß cccLXRIv. 262. unter welchen Bedingungen ſie ferner geſchehen koͤnnen CCCLXXV. 263. ſie können nicht unter dem Vorwande der NichtAnnahme angefochen werden CCCLXXVI. 264. wann ſie kaduzirt ſind CCCXXVII