Seitenerbſchaften(die) ſind jene, die man aus Mangel von Abkoͤmmlingen und aufſteigenden Verwanden den Seiten⸗
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verwanden uͤberlaͤßt, 760.
Seitenlinie Siehe Cinie. Setzen der Markſteine(das) kann von jedem Eigenthuͤ⸗
mer gefodert werden und muß auf gemeinſchaftliche Koͤſten bezahlt werden 646.
Sicherheit. Die Geſetze der Polizei und Sicherheit verbin⸗
den alle, die auf dem franzöſiſchen Boden wohnen, 3.
Siegel. Die Frau kann auf das Begehren der Ebeſcheidung
hin die Anlegung der Siegel auf die Geraͤtbſchaften der Gu⸗ tergemeinſchaft beſprechen, 270. Der uͤberlebende Gatte und die Domaͤnenverwaltung muͤſſen die Aulegung der Siegel auf die beweglichen Gegenſtaͤnde der Verlaſſenſchaft, auf welche ſie Anſpruͤche machen, begehren, 769. Die Glaͤubiger konnen die Anlegung der Siegel beſprechen, 320. Die Sie⸗ gelanlegung iſt nicht noͤthig, wenn alle Erben gegenwaͤrtig und großaͤhrig ſind, im entgegengeſetzten Falle muß ſie in der kuͤrzeſten Zeitfriſt vorgenommen werden, 819. Der Vor⸗ mund muß die Abnahme der Siegel innerhalb den zehn auf ſeine Ernennung folgenden Tagen begehren, 43r.
Sitten. Man kann keine Verträge machen, die den auten Sitten
und Geſetzen zuwider ſind, 6. In einer Schenkung ſind Verfuͤgungen von dieſer Art als nicht geſchrieben anzuſe⸗ hen, 900. 3
Soldaten in Dienſtthätigkeit ſind von der Vormundſchaft
freigeſprochen, 423. Ihr Hauptmann oder Quartiermeiſter verſieht in Hinſicht ihrer die Verrichtungen des buͤrgerli⸗ chen Beamten, 89. Ihre Heurathsurkunden werden an ih⸗ ren letzten Wohnort geſchickt, os5. Das naͤmliche geſchieht mit ihren Sterbeurkunden, 97. Ihre Leſtamente werden durch einen Bataillonschef oder Eskadronschef oder von einem Offizier eines hoͤhern Grades aufgenommen, 8r. Dieſe Seſtamente ſind ſechs Monathe nach der Zuruͤckkunft des Seſtirers in einen Ort, wo die gewoͤhnlichen Formen koͤnnen beobachtet werden, nichtig. 984.
Spiegel, werden als unbeweglich angeſehen, wenn das Holz⸗
werk, worauf ſie beſeſtigt ſind, mit der holzernen Beklei⸗ dung des Zimmers ein Ganzes ausmacht, 523.
Spiel(das) iſt ein gewagter Handel, 196 4. Das Geſetz ge⸗
ſtattet feine Rechtsklage auf Bezahlung einer Spielſchuld,


