Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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tieſe Finsichten der Reinheit ihrer Absichten entsprãchen? Welcher Fürst hätte sich nicht damit begnũgt, einem so vorzüglichen Unter- nehmen seinen Namenzu leihen? und welchem kam es mehr zu, als Eurer Majestäc, die Kenntniſs der bürgerlichen Gesetze, die Besor- gung der privat- Angelegenheiten Andern 7u ũberlassen und zu sagen: Meine Kunstist, die Võlkerzubeherrschen, dem gäh- rendenWeltalldenFrieden wiederzu- geben, die Ueberwundenen zuscho⸗ nen, diestolzenzu Bodenzu stürzen?

Allein ein Gefühl, das dem Herzen Eu- rer Majestät näher lag, als Rkuhm die Liebe zu dem Volke, das Sie kaum gerettet hatten, drängte Eure Majestät, das be- gonnene Werk zu vollenden, und mit eigner Hand das erschütterte Gebãude der Gesell- Schaſt auf der dauerhaftesten Grundlage, auf Gesetzen, welche das Eigenthum beherrschen und schützen, wieder aufzurichten.