Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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2 94 Von dem Genuls und Verlust

2ter Einwurf. Die Natur des Contumacialurcheils. Es muls, wie jedes andre Contumacialurtheil in Cie vilsachen alle Wirkungen des contradictorischen Ur- theils haben, so lange von Seiten des Verurcheilten kein Einspruch geschiehet.

Antwort. Hat der Richter das Recht auf eine ge- wisse Zeit die gänzliche oder partielle Vollstreckung seiner Urtheile aufzuschieben, so stehet noch weit mehr dem Gesetzgeber die Befugniſs zu, während einer Frist dje Anwendung der von ihm festgesetzten Strafen zu suspendiren(1).

öter Finwurf. Die Nothwendigkeit eines schnel- len Beispiels.

Antwort. Piese nicht unwichtige Rücksicht fox- dert allerdings, dafs bei der Vollstreckung des Contu- macialurtheils die grölste Feierlichkeit beobachtet werde, allein sie fordert nicht, dals die Vollstreckung ganz vollständig sey; sie hindert nicht, dafſs der Ver- urtheilte sofort einer gesetzlichen Interdiktion unter- worfen werde, welche sich nach 5 Jahxren in den de- Rnitiv- Verlust seiner börgerlichen Rechte verwan- delt. Pas Beispiel der Strale würde auf die Art den Findruck machen, den es machen soll, und zu glri- cher Zeit würden die in Anschung der Auflösung der Ehe und der Llegitimität der Kinder entstandenen Schwierigkeiten verschwinden(2).

Soviel von der über diese wichtige Frage ent- standenen Discussion, deren defnitives Resultat die

Verwerfung des Systems des widerxullichen bürger-

(¹) IH. Treilhard. Putwicklung der Beweggründe. Protokoll vom 12. Ventöse Jahr 11. Seite 52.

(1) H. Treilhard. Protokoll vom 6. Brumaire Jahr 11. Th. 2. Seite 100.