Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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33 Von dem Genufs und Verlust

chen habe, so sey es natürlich, alle weitern Frläute- rungen bis dahin zu verschieben, deshalb wurde das- jenige, was in dem Gesetz über den Ort und die

Form der Erklärung gesagt worden, weggelassen(1).

Fragen iber die Anwendung des Artickels.

Es bleibt uns noch übrig, von zwei Fragen zu re- den, die sich auf die Wirkungen und die Anwen- dung des Artickels bezichen. Die erste war, ob das Kind, wovon die Bede ist, ipso jure wieder Fran- z0se werde(g)? Man hielt dafür, dals hierüber gar keine Schwierigkeit statt hnden könne, weil die- higkeit ipso jure wieder Franzose zu Werden, sogar dem Vater, welcher entsagt hat, zugestanden ist(3).

Die zweite Frage betraf die Epoche, wo dem Kinde die BRechtswohlthat des Gesetzes zu lartfen an- kange. Man fragte, ob es die bürgerlichen Rechte erst von dem Tage an wieder erhalte, wo es die Er- klärung abgegeben habe, sich in Frankreich nieder- lassen zu wollen, oder ob es so angesehen werden müsse, als wenn es dieselben nie verlohren hätte(.

Man antwortete hierauf, dafs es die vor seiner Erklärung eröfneten Erbsbhaften erwerbe, wenn an-

ders keine Verjährung entgegenstehe. Das Schichsal

(1) Sechste Abfassung(art. 3.) Protokoll vom 28. Brumsaire Jahr 10. Abfassung nach der Conferenz mit dem Tribu- nat(art..) Protokoll vom 6. Brumaire Jahr 11. Theil 2. S. 92. Delinitiv-Abfassung Protokoll vom Frimaire Jahr 11. 8. 185.

(2) H. Defermon Protokoll vom 14. Thermidor Jahr g. Theil

(3) H. Röderer eben! elbst.

(4) Der erste Consul Protokoll vom. Thermidor Jahr 9.