Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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der bürgerlichen Rechte. 3

noch zu bestimmen übrig. Die Section hatte anfangs vorgeschlagen, durch das Gesetz selbst zu verordnen, daſs diese Erklärung in das Begister der Gemeinde, in welcher sich der Sohn des ausgewanderten Fran- zosen niederlälst, eingetragen werden solle(1).

Uebrigens hatte die Section, indem sie diesen Vorschlag überreichte, nicht sowohldie Absicht, die Form zu bestimmen, in welcher diese Erklärung ab⸗ zugeben sey, äls den Grundsat?z auszudrücken, daſs sie in Frankreich geschehen müsse(2). Die von der Section vorgeschlagene Abfassubg wurde verworfen, weil der dadurch bestimmte Punct bloſs reglementa- risch ist und es überdem wichtig war, nichts im vor⸗- aus zu entscheiden, weil es vielleicht rathsamer seyn mögte, in den Unterprefecturen oder anderswo zur Annahme solcher Arten von Erklärungen Register zu eröfnen(3). Um indels den Absichten der Section zu entsprechen, und den Vorschlag soviel als mög- lich mit den gemachten Bemerkungen in Ueberein- stimmung zu bringen, nahm man einsweilen die fol- gende Abfassung an: diese Erklärung soll in Frank- reich in derjenigen Form geschehen, welche vorge- schrieben werden wird(4).

Allein man bedachte nachher, da man doch eine besondre Verordnung über diesen Gegenstand zu ma-

(1) Erste Abkassung(art. 2.) Prorokoll vom 6. Thermidor Jahr 9. Theil 1. S. 16. Zweite Abfassung(art. 3.) Proto- koll vom 14. Thermidor 8. 41. Dritte Abfassung(art. 3.) Protokoll vom 16. Thermidor S. 53.

1a) H. Berlier Protokoll vom 16. Thermidor Jahr g. 8S. 58.

(5) H. Defermon ebendaselbst.

(4) H. Tronchet Protokoll vom 16. Thermidor Jahr g. Theil 1. S. 58. Fiinfte Abfassung(art. 3.) Protokoll vom Fruc- tider Jahr 9. 8. 126.