Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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der bürgerlichen Bethte. 83

nen, welche zur Zeit der Erscheinung des Civilcodex ihrem Vaterlande entsagt hatten. Die von der Sec- tion vorgeschlagene Abf'ssung wurde daher verwor- fen(1), und man trug darauf an, sie durch folgende zu ersetzen: Jedes Kind, das im Auslande von einem Franzosen erzeugt worden, der seinem Vaterlande entsagt hat, kann immer die Eigenschaft eines Frän- zosen wieder erhalten, wenn es erklärt, daſs es seine Vohnug in Frankreich aufschlagen wolle(2).

Diese Abfassung erstreckte, wie man sichet, die Wirkung der V rordnung nur auf die Zukunft und liefs das Vergangene unter der Herrschaft der Grundsätze, die es bis dahin regiert hatten(3).

Sie enthielt das Gute, dem Characteristischen eines Gesetzes angemessener zu seynWelches sich bekanntlich nur mit der Zukunft bgehen soll(*).

Die Kinder der Emigranten konnten sich nicht darauf berufen, weil von dem Vergangenen keine Rede darin war, und die sie betreffenden Gesetze nicht abgeschaft wurden.

Die nicht emigrirten Franzoeen, welche damals im Auslande waxen, konnten sich nicht darüber be⸗ schweren; ihr Schicksal war durch die alten Grund- satze bestimmt, der Civilcodex, welcher auf das Ver- gangene keinen Einfluls hat, hätte ihren Zustand nicht verändern können(4).

Man machte indels den Finwurf, dafs der Ar⸗

(¹) Entscheidung. Protokoll vam 14. Thermidor Jahr 9 PTheil a. 8S. 6.

(2) Der C. Cambaceres ebendaselbst.

(3) Ebendaselbst.

(*) Siehe(art. 2.) Preliminärtitel S. 186.

(4) Der C. Cambaceres. Protokoll vom 1 ½. Thermidor Jahr

9. Theil 1. 8. 6.