Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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der bürgerlichen Rechte. 29

zen(1); wie könntée man sie aber zurücktreiben, wenn

sie sich einfinden und sich auf den jetzt vorgeschla- genen Artickel berufen sollten(2)? würde es indels

nicht höchst unbedachtsam seyn, wenn man den Söh- nen derjenigen, die rankreich nur aus Haſs gegen die Constitution verlassen und bei feindlichen Mäch- ten Aemter angenommen haben, verstatten wollte, den Character eines Franzosen wieder anzunehmen und in Frankreich Erbschaften abzuhohlen(5)? viel- leicht wäre es rathsamer die Kinder eines ausgewan- derten Vaters nur unter den für Ausländer kestge- setzten Bedingungen zur Ehre Franzosen?u werden,

zuzulassen, auf diese Art würden sie Keinen lãstige

und schweren Bedingungen unterworfen werden, und die Pegierung erhielte indels die Mittel, dieje- nigen unter ihnen zurückzuweisen, deren Gegenwart ihr gefährlich schiene(4), vielleicht wäre es sogar, um alle Meinungen zu vereinigen, hinreichend zu sagen: daſs der Sohn des Franzosen, der seinem Va- terlande entsagt hat, von der Regierung zur Erklä- rung zugelasser werden könne, daßs er sich in Frank- reich niederlassen wolle(5), kurz ihn nicht anders aufzunchmen als insofern die Regierung es dienlich inden sollte ihm gewissermafsen ein Maturalitätspa- tent zu ertheilen. Alles was man von der Begünsti- gung des Ursprungs gesagt hat, ist weit mehr aus der Gesbhichte als aus den Grundsätzen geschöpft

worden; allein das Staatsinteresse erfordert, daſs

(¹) H. Berlier Protokoll vom 14. Thermidor Jahr g. Fheil 1. S. 42.

(2) Der C. Cambaceres ebendaselbst.

) H. Regnaud Protokoll vom 6. Thermidor Jahr g. Theil. S. 20.

(4) H. Berlièr ebendaselbst§. 42.