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tungen entgegen, welche ebenfalls die Staatsklugheit an die Hand gab.
Man äusserte die Furcht, dafs die vorgeschla- gene Verordnung den Kindern der Emigranten die
Thore öffnen würde.
Wenri man' sich gleich, sagte man, bei Abfas- sung von Gesetzen, die fur alle Zeiten bestimmt sind, in eine weite Enifernung von den Umständen; worin mansich befindet, stellen mufs(1) 80 ist es demohn- geachtet rachsam diese Umstände nicht garz aus den Augen zu selzen; sie nöchigen uns zuweilen den all- gemeinen Grundsatz aus Beweggründen des Staats- interesse zu modifciren(2); es ist besonders richtig bürgerliche Gesetze niemals politischen Betrachtun-
gen entgegen zu stellen(5).
Ueberhaupt sollte die Mögiichkeit einer Vater- lands-Entsagung von Seiten eines Franzosen nie von den Gesetzen vermuthet werden. Der Entsagende und seine Nachkommenschaft erscheinen wahrlich in keinem sehr günstigen Lichte. Uebrigens, wenn sei- ne Kiuder des Gluckes, welches Frankreich genieſst, theilhaftig werden wolleh, so mögen sie die Bedin- gungen erfüllen, unterwelchen die Constitution diese Begünstigung den Fremden bewilliget(4), alein in den gegenwärtigen Umständen würden wenig an- dre als Emigrantenkinder das Vorrecht, wieder zum Genuſs der bürgerlichen Rechte zu gelangen, benuz-
(¹) H. Tronchet Protokoll vom 6. Thermidor. Jahr g. Theil 3 (2) H. Berlier Protokoll vom 14. Thermi lor S. 42. (5) Der C. Cambaceres ebendaselbst 8. 2. (4) Ebendasolbst.


