Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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22 Von dem Genufs und Verlust

Ist dasjenige Kind Franzose, welchesim Auslande von einem Franzosen gebohren worden, der die Neigung insein Vaterland zurückzukehren behalten hat?

Man hat allezeit in Frankreich angenommen, dals ein Kind Franzose ist, welches im Auslande von einem Franzosen gebohren worden, der die Neigung in sein Vaterland zurückzukehren behalten hat. Die- ser Grundsatz ist selbst in den Zeiten anerkannt wor- den, wo man die alten Maximen am wenigsten ach- tete. Fin Decret der Tagesordmung vom 15. Vende- miaire Jahr 2. entschied, dals das Decret vom 6. Sep- tember 1795, welches wider die sich in Frankreich beündlichen Ausländer Maaſsregeln enthielt, nicht auk die Bürger anwendbar sey, welche von einem krantösischen Vater und Mutter im Auslande geboh- ren wären, falls sie nur Frankreich bewohnt und daselbst die Bürgerrechte genossen hätten.

DPiese Lehre ist auf dem allgemeinen Grundsatz gegründet, daſs der Sohn den Stand seires Vaters hat, er ist folglich Franzose, sobald sein Vater Franzose ist, und es kommt wenig auf den Ort an, wo er ge- bohren worden, wenn nur sein Vater seine Figen- schaft nicht verlohren hat(1). Der Titel eines Fran- zosen ist ihm durch den Willen seiner Aeltern und den Wunsch seines Vaterlandes zugesichert(2).

Stcherdiese Eigenschaft unter den nämlichen Um- etänden dem ausserhalb der Ehe gebohrnen Kindezu?

Des Wort Franzose, welches man bei der Abfas- (1) H. Treilhard Entwickelung der Beweggrinde. Prorokoll

vom 12. Vendemiaire Rahr 11. Theil 2. 5. 42. (2) H. Gary Tribun Theil 2. 8. 84.