der bürgerlichen Bechte..
In unserer bürgerlichen Organisation bestehen diese Befugnisse, welche man Staatsbürgerrecht nen- net, in der Fähigkeit an den Wahlen Theil zu neh- men und zu öffentlichen Aemtern erwählt oder er- nannt zu werden. Sie kommen nicht allen Franzo-
sen ohne Unterschied zu, sondern nur denjenigen,
welche die Bedingungen des Geschlechts, des Alters, 5 5 5 7
der bürgerlichen Einschreibung und der Residenz in sich vereinigen, Pedingungen, welche durch die Artickel 2. und 6. der Constitutionsacte vom 22. Fri- maire Jahr 8 auferlegt worden sind. Mur diese Per- sonen heiſsen Staatsbürger.
Die bürgerlichen Rechte entspringen aus dem Civilgesetz(1.
Fs sind in der That nur die Befugnisse, welche Sich auf das Figenthum beziehen und die durch das Privatrecht den einzelnen Personen als blolsen Lan- deseingesessenen und unabhängig von ihren politi- schen Befugnissen beigelegt worden.
Der Genuſs der politischen Rechte set?t den Ge- nufs der bürgerlichen Rechte voraus(2), weil er die Figenschaft eines Landeseingesessenen vorausset?t? aber der Genufs der bürgerlichen Rechte setzt nicht den Genuſs der politischen Rechte voraus(3), weil er von der Figenschaft eines Staatsbürgers unabhän- gig ist. Auk diese Art kann man nicht Staatsbürger in Frankreich seyn ohne Franzose zu seyn; aber man kann Franzose seyn ohne Staatsbürger in Frankreich zu seyn(4). Dieſs ist der Fall mit Frauenzimmern, mit Minderjährigen unter 21 Jahren, mit Franzosen,
() Ebendaselbst. (2) Kbendaselbst.
(5) Ebendaselbst. (₰) Ebendaselbst-
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