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Maͤngel wird ſie demungeachtet haben. Aber ohne der Beſcheidenheit zu nahe zu treten, darf ich behaupten, daß ſie nicht leicht jemanden irre fuͤhren, d. h. daß ſie dem Leſer uͤber Ver⸗ fuͤgungen und Ausdruͤcke des Geſetzes nicht leicht unrichtige Begriffe beibringen wird.
Der Abſicht gemaͤs, die ich angekuͤndigt habe, konnte ich nicht umhin, einige Anmer⸗ kungen beizufuͤgen. Die Quellen, woraus ich ſie ſchoͤpfe, buͤrgen fuͤr ihre Richtigkeit. Der Gelehrte kann ſie uͤbergehn, ſie vertheuern ihm das Werk nicht merklich; dem Nichtgelehrten werden ſie hoffentlich willkommen ſeyn.
Schlieslich muß ich diejenigen Leſer, die meine Arbeit beurteilen wollen, erſuchen, ihr Urteil nicht auf einige Artikel zu gruͤnden, ſon⸗ dern ihren Vergleich mit etwa einem ganzen Titel anzuſtellen, indem, ſo verſchieden auch deutſche und franzoͤſiſche Sprache ſeyn moͤgen, es doch nicht fehlen kann, daß einige Sinne in beiden Sprachen voͤllig mit einander uͤber⸗ einſtimmen. Auch iſt dabei zu bemerken, daß ich mich nicht gar zu ſehr von dem ernſthaften laconiſchen Tone des Geſetzes entfernen durfte.
Erefeld,. im Monat Germinal 12. J. Cremer.


