Druckschrift 
J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
Seite
493
Einzelbild herunterladen

Von der Verbreitung des C. N. 493

en wollte, die näheren Modificationen und Ein- onin duuhen zu machen. Das Exempel, welches die Receptions-Geschichte des römischen Rechts darbietet, kann zur Warnung dienen. Vielmehr hätte sich die Legislation über folgende Puncte wohl sogleich unmittelbar selbst zu erklären: wel- che Dispositionen des C. N. um deswillen nicht anwendbar sind, weil die Bedingungen in Anse- hung der Verfassung, oder der Existenz der Gegen- stände, bey Deutschland nicht zutreffen, worauf jene Dispositionen beruhen; in welchen Stücken dagegen sich etwas in den eigenthümlichen Einrich- tungen des Staats dem C. N. zu Gefallen modificirt hat; in welchem Verhältnisse der C. N. theils zu den älteren Rechten und Gesetzen, theils zu der in der Folge nöthig werdenden supplemen- tarischen Legislation, theils zu den Materien des geutschen Rechts, welche dem C. N. nicht mit zum Gegenstande dienen, theils zu den provin- ciellen und localen Rechte, theils zu den vergan- genen Fallen und Thatumständen, theils endlich zur Docrin und Jurisprudenz, in Deutschland ste-

hen soll.

F. Daſs aber der C. N. nach dergleichen, nur so eben gedachten Veränderungen, Zusätzen u. s. w., welche der deutschen Legislatiön nöthig schei- nen könnten, förmlich umgearbeitet, und daſs er in einer solchen umgearbeiteten, hier beschnitte-

nen, dort extendirten Form für Deutschland pu-