Literatur des C. N. 7
Revolution. In der letzteren Hinsicht fallen daher eine Ménge Producte aus, welche bloſs vorüberge- hend der Revolution angehörten; s0 wie hingegen im ersteren Betrachte z. B. diejenigen Schriften, worin das römische Recht mit Bezug auf den C. N. bearbeitet ward*), in dem Plane mit Recht ihre Stelle finden. Diese Grenalinien bilden sich von selbst, wenn man sein Augenmerk auf das französische Recht nur in so fern nimmt, als es ge- genwärtig gilt, und dabey gewahr wird, wie letz- teres mit den früheren Rechten, hier noch eng zu- sammen hängt, und dort in gar keiner Gemein- schaft mehr steht.
§. 2.
Die Schriften sind in dieser systematischen über- sicht der Literatur nach folgenden Unterschieden classificirt worden: I. ob sie in oder auſser Frank- reich erschienen, und ob sie für Frankreich, oder für einen andern Staat bestimmt sind. Von der letz- teren Art sind z. B. alle diejenigen Schriften, wel-
che sich auf die Verbreitung und Einführung der
4) Z. B. die Flugschriften der Revolution über die Menschen-Rechte; über Bann- Lehn- und gutsherrliche Rechte;(Allg. Repert. der Literatur, J. 1785—1790. Jurispr. No. 1870. 1875. 1876. J. 1791— 1795. No. 1698— 1700. 1756— 1761.) über Zehnten;(ebend. J. 1785— 1790. No. 1888. 1707. 1708.) über das Patronatrecht;(ebend. J. 1791— 1795. No. 1714.)


