Neuntes Capitel.
Von der Verbreitung des Codex Napoleon.
I. Einleitung,
A. Hlistorische Notizen über die Verbreitung von Gese- tzen und Rechten.§. I.
B. Von der Verschiedenheit der Gründe und Veranlassun- gen, so wie der Mittel, welche bey Verbreitung einer Legislation in Betracht kommen können.§. 2.
II. Von der Verbreitung des C. N., vorzüglich aus dem Princip des allgemeinen europäischen Föderativ- Sy- stems.
A. Darstellung dieses Princips:
I. Bey dem Codex Nrpoleon selbst.§. 3. 2. Bey dem Code de commerco, als einem Zube- hör des C. N. S
B. Wie weit ist man bis jerzt mit der Realisirung gekommen?
1. Von den Ländern und Staaten, wo der C. N. an- genommen, oder auch bereits wirklich schon ein- geführt worden ist.§. 5. Nahmentlich:
a. Von den Ländern und Staaten Italiens.— Ilier
jst in dieser Rücksicht, und zwar in der Ordnunug, in welcher der C. N. seine Fortschritte gemacht hat, zu handeln: a. Vom Rönigreiche Italien.§. 6. ß. Von den vormahligen Staaten von Parma, Piacenza und Guastalla.§. 7. P). Von der mit Frankreich ver Anſeren vormahli- gen ligurischen RsEn Nli ha S 8. 5. Von dem Fürstenthum Lucca. 1 9. s. Von den„oneunnisehen Staaten.§. 1o0. 2. Von dem Rönigreiche Noapel.§. II. 9. Von Toscana.§. 12. b. Von Holland.§. 13. c. Von dem vormahligen Polen; nahmentlich: a. Von dem Herzogthume Wars chau.§. 14. B. Von der Stadt Danzig.§. 15 d. Von Deutschland; nhanrlich:


