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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
Seite
XIV
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Neuntes Capitel.

Von der Verbreitung des Codex Napoleon.

I. Einleitung,

A. Hlistorische Notizen über die Verbreitung von Gese- tzen und Rechten.§. I.

B. Von der Verschiedenheit der Gründe und Veranlassun- gen, so wie der Mittel, welche bey Verbreitung einer Legislation in Betracht kommen können.§. 2.

II. Von der Verbreitung des C. N., vorzüglich aus dem Princip des allgemeinen europäischen Föderativ- Sy- stems.

A. Darstellung dieses Princips:

I. Bey dem Codex Nrpoleon selbst.§. 3. 2. Bey dem Code de commerco, als einem Zube- hör des C. N. S

B. Wie weit ist man bis jerzt mit der Realisirung gekommen?

1. Von den Ländern und Staaten, wo der C. N. an- genommen, oder auch bereits wirklich schon ein- geführt worden ist.§. 5. Nahmentlich:

a. Von den Ländern und Staaten Italiens. Ilier

jst in dieser Rücksicht, und zwar in der Ordnunug, in welcher der C. N. seine Fortschritte gemacht hat, zu handeln: a. Vom Rönigreiche Italien.§. 6. ß. Von den vormahligen Staaten von Parma, Piacenza und Guastalla.§. 7. P). Von der mit Frankreich ver Anſeren vormahli- gen ligurischen RsEn Nli ha S 8. 5. Von dem Fürstenthum Lucca. 1 9. s. Von denoneunnisehen Staaten.§. 1o0. 2. Von dem Rönigreiche Noapel.§. II. 9. Von Toscana.§. 12. b. Von Holland.§. 13. c. Von dem vormahligen Polen; nahmentlich: a. Von dem Herzogthume Wars chau.§. 14. B. Von der Stadt Danzig.§. 15 d. Von Deutschland; nhanrlich: