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J. A. L. Seidenstickers̕ Herzogl. Sachs. Weim. Hofr. u. ord. Prof. d. Rechte zu Jena, wie auch Beysitzers d. Herz. Sächs. gemeins. Hofger., des Schöppenstuhls und der Juristen-Facultät daselbst Einleitung in den Codex Napoleon : handelnd von dessen Literatur, Geschichte, Plan und Methode, Verbindung mit der übrigen französischen Legistlation, Quellen, Verhältnis zu den älteren Gesetzen und Rechte, zu den supplementarischen Dispositionen und zur Doctrin, Verbreitung
Entstehung
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XIII
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Aohtes Capitel.

Von dem Verhaleniſs der Codex Napoleon zur Doctrin

der Cioilrechetg.

I. Existenz und allgemeiner Umfang dieses Verhältnisses.

H. IT.

II. Wechselwirkung zwischen Legislation und Doctrin, im Geiste des C. N.§. 2.

III. Malfsregeln, welche genommen sind, damit die Doc- trin in ihrem Verhältnisse zum C. N. den rechten Weg nicht verfehle.§ 3.

A. Die Legislation ist sorgfältig darauf bedacht gewesen, nüber den Plan und Zweck des C. N., sowohl im Ganzen als im Einzelnen, sich vorher selbst die ge- naueste Rechenschaft abzulegen, auch die desfalls Statt gehabten reiflichen und vielseitigen Discussionen öf- fentlich bekannt zu machen.§. 4.

B. Man hat alle Mittel angewandt, daſs es an einem gu- ten Richterpersonale nicht fehle.§. 5.

C. Die Preſsfreyheit ist in der Constitution des Reichs

versichert worden.§. 6.

D. Man hat einen einzigen Cassationshof für das ganze

Reich in Thätigkeit gesetzt. G 7.(Beyläufig von Errichtung eines Cassationshofes für Deutschland.)

E. Die Regierung hat es sich zur Pflicht gemacht, über das Verhältnils der Doctrin zum C. N. unmittelbar solbst zu wachen.§. 8.

IV. Beweise und Beyspiele, wie die Doctrin sich in der

französischen Praxis auf die bezweckte Weise bereits wirklich in Thatigkeit befindet.§. 9. V. Beurthéilung der Einwürfe, welche von Agresti und

Anderen gegen das Verhältniſs, so wie es zwischen

dem C. N. und der Doctrin bestehen soll, gemacht wor- den sind. H. 10. VI⸗ Besonderer Vortheil, welchen eine freyere Lage der

Doctrin dadurch gewährt, dafs auf

ese Weise das Positive in nothdürftiger Verbindung mit der Specula- tion erhalten wird.§. II.

VII. Tabellarische Ubersicht der Quellen, Woraus die Doc- trin des C. N. zu schöpfen ist; zugleich als Anléitung, den Plan zu einem Commentar des C. N. zu eutwerfen. J. 12.