IX
C. Von den Gründen, aus welchen man in Frankreich die Methode des C. N. zu rechtfertigen pflegt.§. 10.
D. Versuch, dio Methode des C. N. von einem anderen Standpuncte aus zu beurtheilen.§. II. 12.
Liertes Capitel.
Verbindung der Coder Napaleon mit anderen Zweigen mnd Arten der franzägirchen Gefetsze und Bechte. .
FEinleitung: Plan dieses Capitels.§. T.
I. Verhältniſs, worin der C. N. durch das Civilrecht über- haupt zu anderen nicht civilistischen Rechten und Ge- setzen steht; nahmentlich von dem Verhältnisse:
A. Zum Völkerrechte.§. 2.
B. Zum Staatsrechte.§. 3.
C. Zu dem besonderen Rechte der kaiserlichen Pamilie, §. 4.
D. Zur öffentlichen Administration.§. 3.
E. Zu den politischen Gesetzen.§. 6.
F. Zu dem Criminalrechte.§. 7.
G. Zu dem Code de procédure civile.§. 8.
H. Zu den Gesetzen über die Organisation der Gerichte. §. 9.
II. Verhältniſs, worin der C. N. zu den übrigen civilrecht- lichen Quellen steht, die es aufser ihm giebt.
A. Übersicht dieser übrigen civilrechtlichen Quellen, au- l[ser dem C. N.§. 10. B. Individuelle Erörterung des Verhältnisses des C. N.: I. Zu den kaiserlichen Decreten, Gutachten des Staats- raths, Regulativen und Instructionen der Minister, insonderheit des Justizministers und Grolsrichters. .K. IT. 2. Zu den organischen Civilgesetzen.§. 12.
2. Zu den objectiv- besonderen Civilgesetzen, nah- mentlich zu dem Code de commoroce, Code rural, zu den drey kaiserlichen Decreten wegen der Juden, in so fern sie die civilistischen Ver- hältnisse dieser Glaubensverwandten betreffen, u. s w.§. 13.
5.
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