Anhang. 465
Art. 112. Die Richter und Gerichtshoͤfe haben ſich
nach gegenwaͤrtiger Verordnung zu richten, und unſere Procuratoren auf deren Vollzug zu wachen.
Unterſchrieben: Napoleon. Auf Befehl des Kaiſers: Der Miniſter Staatsſecretaͤr, Unterſchrieben: Hugo B. Maret. Fur gleichlautende Ausfertigung:
Der Kaiſerliche Commiſſär im Großherzogthum Berg, Unterſchrieben: Der Ritter Beugnot. Duͤſſeldorf, den 27ſten November 1809.
Als gleichlautend beſcheinigt:
Der Miniſter des Innern und der Juſtiz, unterſchrieben: Graf von Neſſelrode.
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