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Napoleons Gesetzbuch : einzig officielle Ausgabe für das Großherzogthum Berg
Entstehung
Seite
465
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Anhang. 465

Art. 112. Die Richter und Gerichtshoͤfe haben ſich

nach gegenwaͤrtiger Verordnung zu richten, und unſere Procuratoren auf deren Vollzug zu wachen.

Unterſchrieben: Napoleon. Auf Befehl des Kaiſers: Der Miniſter Staatsſecretaͤr, Unterſchrieben: Hugo B. Maret. Fur gleichlautende Ausfertigung:

Der Kaiſerliche Commiſſär im Großherzogthum Berg, Unterſchrieben: Der Ritter Beugnot. Duͤſſeldorf, den 27ſten November 1809.

Als gleichlautend beſcheinigt:

Der Miniſter des Innern und der Juſtiz, unterſchrieben: Graf von Neſſelrode.

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