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Napoleons Gesetzbuch : einzig officielle Ausgabe für das Großherzogthum Berg
Entstehung
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Rapoleons Geſetb

Einleitungs⸗Titel.

Von der Verkuͤndigung, den Wirkungen und der Anwendung der Geſetze im Allgemeinen.

Erſter Artikel.

Gefetze erhalten verbindliche Kraft im ganzen Um⸗ fange des Großherzogthums vermoͤge der von dem Groß⸗ herzog geſchehenen Verkuͤndigung.

Sie ſollen in jedem Theile des Staates von dem Augen⸗ blicke an vollzogen werden, wo die Verkuͤndigung derſelben bekannt ſeyn kann.

Dieſe Verkuͤndigung ſoll aber als bekannt angenommen werden: in dem Departement, wo die Regierung ihre Refi⸗ denz hat, einen Tag nach derſelben; in einem jeden der uͤbrigen Departements, nach dem Ablaufe der naͤmlichen Friſt, mit Zurechnung eines Tages fuͤr jede zehn Myriameter(unge⸗ faͤhr zwanzig Stunden), welche der Hauptort des Departe⸗ ments von der Stadt entfernt liegt, worin die Verkuͤndi⸗ gung geſchehen iſt.

2. Das Geſetz verfuͤgt nur fur die Zukunft; es hat keine zuruͤckwirkende Kraft.

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