Teil eines Werkes 
Band 2
Seite
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en. Noch erborgenen roheſten

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ſich nicht, denjenigen Mann in Anklagezuſtand zu verſetzen, welcher auf dem Punkte geſtanden, Aſien ſeinem Vaterlande zu Füßen zu legen.Ich habe, ſagte er in ſeiner Ver⸗ theidigungsrede zu den Richtern,meine Jugend, mein Ver⸗ mögen, mein Leben geopfert, um mein Volk mit den Schätzen Aſiens zu bereichern. Bedauernswerthe Freunde, allzu ſchwache Verwandte haben ihre ganze Habe daran geſetzt, um meinen Plänen das Gelingen zu ſichern. Jetzt ſchmachten ſie im Elend.... Ich unterwerfe mich allen Formen des gerichtlichen Verfahrens, und wie der niedrigſte der Gläubiger fordere ich das, was man mir ſchuldet.... Meine Leiſtungen werden als Fabeln dargeſtellt, man lacht über meine Schuldforderung und behandelt mich als den verworfenſten aller Menſchen... Das Wenige, was mir noch geblieben iſt, wurde mit Beſchlag belegt; ich bin ge⸗ zwungen, mich um Fürſprache zu bewerben, daß ich nicht in das Gefängniß geworfen werde. Der Prozeß zog ſich endlos in die Länge, und noch bevor ein Urtheilsſpruch gefunden, ſtarb 1763 der Angeklagte, der König von In⸗ dien und Herr ſeiner Schätze geweſen, in der äußerſten Dürftigkeit und Armuth. Seltſam, wie mitunter die Welt unzweifelhaft große Verdienſte lohnt!

Noch bei Weitem tragiſcher war das Geſchick, welches den Nachfolger von Dupleix ereilte. Bei des Letzteren Ab⸗ berufung übernahm einſtweilen der Marquis von Buſſy deſſen Stellvertretung, aber anſtatt dieſem Manne, dem

e vieljährige Erfahrung zur Seite ſtand, die Leitung des nzen bleibend anzuvertrauen, ward 1756 von dem fran⸗ hen Kabinet der Graf Lally zum Generalgouverneur int, der zwar für das Amt Muth und Entſchloſſen⸗ mitbrachte, aber jener Klugheit, Schmiegſamkeit und aßigung ganz entbehrte, deren es in ſo fernem Lande und unter ſo ſchwierigen Verhältniſſen dringend bedurfte. Seine ganze Politik gipfelte in dem Satze:Keine Eng⸗ länder mehr auf der Halbinſel. Bei ſeiner Ankunft in Pondichery beſaß die franzöſiſch⸗indiſche Handelsgeſellſchaft auf den Küſten von Oriſſa und Koromandel Mahulipatnam mit vier Diſtrikten, Pondichery mit einem weiten Gebiete, Karikal und die Inſel Tſcheringam, lauter werthvolle Be⸗ ſitzungen, die nur zu weit von einander entlegen waren, um ſich gegenſeitig unterſtützen zu können. Die Verwaltung des Grafen Lally reichte hin, um alle dieſe Beſitzungen an die Engländer zu verlieren. Die Eingeborenen verletzte der neue Generalgouverneur tödtlich, mehr noch als durch die Erpreſſungen und durch die Folter, dadurch, daß er die Einwohner ohne alle Rückſicht auf den Unterſchied der Kaſten und der Arbeiten mit Gewalt zu den letzteren anhielt, ſo daß der Brahmine neben dem Paria Geſchütze ziehen und Laſten tragen mußte, eine in Indien ganz unerhörte Miß⸗ achtung des geſellſchaftlichen und religiöſen Syſtems zugleich. Kein Wunder, wenn der Graf trotz der glänzenden Bra⸗ vour und Unerſchrockenheit, die er vielfach an den Tag legte, gegen die Engländer, welche damals in Coote einen ausge⸗ zeichneten Anführer beſaßen, der kaltblütig und bei aller Entſchloſſenheit maßvoll, auf ſeine ganze Umgebung einen unwiderſtehlichen Einfluß auszuüben und namentlich aus den Fehlgriffen des Gegners den beſten Nutzen zu ziehen ver⸗ ſtand, keine durchſchlagenden Erfolge errang. Zwar ſiegte die verwegene und tollkühne Tapferkeit Lally's wiederholt in einzelnen Gefechten, zwar glückten ihm einzelne Unter⸗ nehmungen mit überraſchendem Erfolge, aber im Großen und Ganzen verlor er fortwährend an Terrain. Durch ſeine Strenge und ſeine Drohungen machte er ſich die Be⸗ amten, ſowie alle jene, welche aus den herrſchenden Miß⸗

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bräuchen irgend einen Nutzen zogen, zu Feinden. Zuletzt brach auch im Heere ein Aufſtand wider ihn aus, und die Engländer ſchloſſen Pondichery ein. Von der Zwietracht in der eigenen Umgebung, von Aufruhr und Hungersnoth bedrängt, hielt Lally von 1760 bis 1761 wie ein antiker Heros einer zwanzigfachen Uebermacht Stand, bis ihn end⸗ lich völlige Erſchöpfung und die äußerſte Noth zur Ueber⸗ gabe der Stadt zwang, worauf er als Gefangener nach England geführt wurde.

Der Verluſt Pondichery's, dem unmittelbar auf dem Fuße der Verluſt der übrigen Beſitzungen in Koroman⸗ del und Bengalen folgte, war für die Herrſchaft der Franzoſen in Indien ein tödtlicher Schlag, von dem ſie ſich nie wieder erholt haben. In Paris war die Auf⸗ regung eine ungeheure. Das Nationalgefühl, ſchon durch die klägliche Rolle der franzöfiſchen Waffen im ſiebenjäh⸗ rigen Kriege gereizt, fühlte ſich durch die Kunde von den Mißerfolgen in Indien auf das Bitterſte aufgeſtachelt und verlangte nach einem Sühnopfer. Lally ward zu dem Sühn⸗ opfer erleſen. Auf das Haupt des Gefangenen entlud ſich die Wuth der Nation. Jede ſeiner Handlungen wurde einer hämiſchen Kritik unterworfen und auf die gehäſſigſte Weiſe gedeutet, er ſelbſt ſchließlich des Verraths angeklagt. So⸗ bald der Graf die Mittheilung erhielt, daß in Paris der Prozeß auf Hochverrath wider ihn angeklagt ſei, erbat er ſich von dem engliſchen Miniſterium die Erlaubniß, nach Frankreich heimkehren und dort ſeine Vertheidigung führen zu dürfen. Die Bitte ward gewährt. Mit den Worten: ich bringe meinen Kopf und meine Unſchuld, trat er vor Choiſeul. Der Miniſter empfing die gefallene Größe wie Miniſter gefallene Größen zu empfangen pflegen, kalt und ablehnend. Das Parlament ſaß inzwiſchen zu Gericht über Feldzüge und Belagerungen, die in einem Lande und unter Umſtänden ausgeführt worden waren, die ihm beide unbe⸗ kannt waren. Indeß man brauchte eine Verurtheilung und man fand die Verurtheilung; der Urtheilsſpruch war in die⸗ ſem Falle gefällt, bevor die Unterſuchung begann. Das Parlament ſprach den Angeklagten von dem Verbrechen der Majeſtätsbeleidigung frei, erkannte ihn aber des Verraths an den Intereſſen des Königs und der Kompagnie, ſowie des Mißbrauchs der Amtsgewalt für ſchuldig, und ſchickte deßhalb den 64jährigen Greis mit dem Knebel im Munde auf das Schaffot, ohne ihm auch nur Zeit zur Vorberei⸗ tung auf den Tod zu gönnen. Die Hinrichtung erfolgte den 9. Mai 1766. Ludwig XVI. reſtaurirte wenigſtens nachmals das Andenken dieſes Opfers eines ſchnöden Juſtiz⸗ mordes; der König kaſſirte das Urtheil.

Lally beging allerdings viele Fehlgriffe, ſagt Barchou de Penhoen, und durch ihn ging Indien verloren. Doch muß man auch zugeben, daß er die Schattenſeiten ſeines Charakters wieder möglichſt gut machte durch eine glänzende Tapferkeit, einen unbezähmbaren Feuereifer, eine unbedingte Hingebung an die Intereſſen des Königs und des Vater⸗ landes. Den Engländern flößte er ſelbſt inmitten ſeiner wiederholten Unglücksfälle eine Art von Bewunderung und von Furcht ein. Könnte eine Reihe von einzelnen Fehltrit⸗ ten zuſammen einem todeswürdigen Verbrechen gleich gerech⸗ net werden, ſo gäbe es keine einzige hochgeſtellte Perſönlich⸗ keit, die ſich für ſchuldlos halten dürfte. Wenn aber das Unglück an und für ſich ſchon und ganz unabhängig von der Abſicht das Verbrechen ausmacht, ſo müßte jeder beſiegte Feldherr am Galgen enden. Kein Wunder darum, wenn die öffentliche Meinung das Urtheil des Parlaments in ihren beſſeren Kreiſen verwarf, und Voltaire war nur der Stimm⸗

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