Teil eines Werkes 
Band 2
Seite
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er darf daher ſtehlen, keim den, Almoſen eigenes Weſen n. Wenn der ſo erlangt er oder Weiſen, dem höchſten was unſerem elen der Men⸗ geführt haben,

breitung, daß dem Budd⸗ ſtand, wie die z beibehielten Götter. Die in ihren Reli⸗ rrgöttern nur alle blutigen Stände, und

Die Prieſter elos und woh⸗ Gegenſatze z iht betrachten. iſt die des

Der Form nach beſitzt der geiſtliche Kaiſer, Mikado, der zu Miako reſidirt, auch jetzt noch die höchſte Gewalt. Doch ſeit langer Zeit iſt dieſe nur noch ſcheinbar, und er, deſſen eigentlichen Namen bei ſeinen Lebzeiten auszuſprechen verboten, iſt jetzt lediglich das geiſtliche Oberhaupt des Staates. Nach den letzten uns zugekommenen Berichten ſcheint es, daß der Mikado, gemäß der primitiven Sitte, wie ein ſteter Gefangener in ſeinem Palaſte gehalten wird und ſich nie dem Volke zeigen darf. Außer ſeinem Hof⸗ ſtaate und den Beamten des weltlichen Oberhauptes hat Niemand Zutritt zu ihm. Nur einmal im Jahre wird er auf eine Galerie gebracht, die ganz gedeckt und nur nach unten offen iſt, ſo daß man ſeine Füße ſehen kann. Wenn der Mikado im Bereiche ſeines ungeheuren, wohlbefeſtigten Palaſtes friſche Luft ſchöpfen will, ſo wird Allen durch ein Zeichen Entfernung geboten, bevor die Träger ihn auf ihre Schultern heben; denn niemals darf der Mikado die Erde berühren.

Wie der Mikado heilig iſt, iſt es auch ſein Körper in allen ſeinen Theilen, ſo daß er weder ſein Haar, noch ſeinen Bart, noch ſeine Nägel ſchneiden darf. Damit er aber nicht zu unſauber werde, dürfen die nöthigen Proze⸗ duren in der Nacht, wenn er anſcheinend ſchläft, vorge⸗ nommen werden, weil, wie ſeine Anbeter ſagen, was wäh⸗ rend des Schlafes geſchehe, einem Raube gleichkomme und ſolcher Diebſtahl weder ſeiner Heiligkeit noch ſeiner Würde Abbruch thue. In früheren Zeiten mußte er täglich meh⸗ rere Stunden auf dem Throne ſitzen, und zwar in vollſter Unbeweglichkeit; wenn er dabei unglücklicherweiſe einmal ſein Haupt mehr nach der einen oder der andern Seite be⸗ wegte, ſo fürchtete man, daß Krieg, Hungersnoth, Feuers⸗ brunſt oder ſonſt irgend welch' großes Unglück bevorſtehe, wodurch das Land der Verwüſtung anheimfallen würde. Jetzt iſt jedoch Seine Heiligkeit von dieſer ermüdenden Pflicht befreit, und nur die Krone wird jeden Morgen während mehrerer Stunden auf den Thron gelegt, da deren Unbeweglichkeit die beſte Bürgſchaft für den Frieden und die Wohlfahrt des Landes bietet.

Aus verſchiedenen Gründen war in früheren Zeiten die Abdankung der Mikado's nichts Seltenes. Die gefäng⸗ nißmäßige, eingeſchränkte und gleichförmige Lebensweiſe, welche den japaneſiſchen Herrſchern zur Pflicht gemacht wurde, mag wohl die Urſache derſelben geweſen ſein. Der Kaiſer war nur der Schatten der Souveränität, ein Götzen⸗ bild im Schrein. Alle Geſchäfte und die wirkliche Auto⸗ rität des Staates lagen in den Händen des Hofes und Rathes, welche aus einer Hierarchie geiſtlicher Beamten be⸗ ſtanden. Auch Frauen können auf dem japaneſiſchen Throne ſitzen, und die Japaneſen haben viele glänzende Herrſcherin⸗ nen gehabt.

Im zwölften Jahrhundert wurde die weltliche Macht der geiſtlichen Kaiſer zum erſten Mal durch Auflehnung und Thronſtreitigkeiten der verſchiedenen kaiſerlichen Prin⸗ zen erſchüttert, und endlich wurden ſie durch die Uſurpation der Oberfeldherren Seogun der irdiſchen Gewalt gänzlich entkleidet, unbeſchadet ihrer geiſtlichen Würde, ihres Ranges, ihrer Heiligkeit und gewiſſer anderer ihnen zuer⸗ kannten Rechte und Prärogative. Ja ſie wurden, wie ſchon vorhin erwähnt, ſogar zu einer Art Gottheit gemacht, und das Geſchlecht der Dairi ſtirbt niemals aus, denn hat der Dairi keine Kinder, ſo ſendet ihm der Himmel eines, d. h. er findet ein, gewöhnlich aus den vornehmſten Geſchlechtern des Reiches gewähltes Kind unter den Bäumen in dem Garten ſeines Palaſtes. Auch iſt er ermächtigt, neunmal

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neun Frauen zu nehmen. Zu bemerken iſt noch, daß des Dairi's Kleidungsſtücke nur von edlen Jungfrauen gefer⸗ tigt werden dürfen und ſeine Speiſen täglich auf neuem Geräth gereicht werden müſſen, das man zerbricht, ſobald er ſein Mahl geendet.

Einer der Seogun, der bereits erwähnten Feldherren, bemächtigte ſich ſowohl der Herrſchaft wie des Titels der⸗ ſelben; es war der berühmte Tako⸗Sama, der, wie es heißt, vom Holz⸗ und Waſſerträger nur durch eigenes Verdienſt und ſeltenen Muth ſich emporgeſchwungen hatte. Um das Jahr 1585 etwa nahm dieſer Tako⸗Sama, der mit dem Kommando der Truppen und der Regierung der weltlichen Angelegenheiten betraut war, den Titel Kubo oder weltlicher Kaiſer an. Er wird als der erſte weltliche Monarch von Japan betrachtet; und ſeit ſeinem Auftreten iſt der Kubo der eigentliche und alleinige Herrſcher Japans, wennſchon er dem Dairi der Form nach den erſten Rang überläßt und ſogar Ehrentitel von ihm annimmt, die er durch an ſehnliche Geſchenke erwiedert. Der Kubo oder Seogun hat ſeine Reſidenz in Jeddo in der Provinz Maſaſi*).

Seit die Trennung des Reiches in geiſtliche und welt⸗ liche Herrſchaft ſtattgefunden, meldet ein treuer Bericht, hat der Bürgerkrieg aufgehört. Die Scheinherrſchaft des Dairi wird unausgeſetzt fortgeführt, und die Handhabung der wirklichen exekutiven Gewalt geht mit der Regelmäßig⸗ keit und Präciſion einer Maſchine vor ſich. Und ſo tief und ſchlau iſt der Zauber der Gewohnheit, der Sitte und Etiquette, welche das ganze Syſtem in einen verzauberten Schlaf hüllt, daß es unmöglich iſt, die Zeit ſeiner Auflö⸗ ſung, oder den Vorgang, durch den der Zauber gebrochen werden könnte, vorauszuſehen.

Die Nachfolger des großen Kubo Tako⸗Sama ſanken bald, mit wenigen und nicht bedeutenden Ausnahmen, zu Schattenbildern ihrer Macht herab. Das Scepter, welches der tapfere Tako⸗Sama mit großer Geſchicklichkeit führte, iſt nur ein Spielzeug in der Hand ſeiner Nachkommen ge⸗ worden, und der Kubo der Jetztzeit verbringt ſein Leben wie der Dairi in einem langen Traume der Souveränität.

Die eigenthümliche dualiſtiſche Regierung, an deren Spitze dieſe beiden Monarchen ſtehen, iſt von unzähligen Geſetzen, Regulativen und Vorſichtsmaßregeln eingehegt, und gerade dieſe kann man als Zeichen des Zweifels oder vielleicht auch als Beweis anſehen, daß die japaneſiſchen Großen, welche unter den Kaiſern regieren, von dem Be⸗ wußtſein der Schwäche ihrer Inſtitutionen ſelbſt ſehr be⸗ drückt ſind.

Abgeſehen davon, wie ſich das Volk bei dieſem Sy⸗ ſteme befinden mag, ſo iſt letzteres jedenfalls für die

*) Jeddo iſt eine Stadt, die zwanzig Meilen im Umfange und 1 ½ Millionen Einwohner haben ſoll. Sie wird von zahlreichen Ka⸗ nälen durchſchnitten, und unter den nicht minder zahlreichen Brücken befindet ſich eine aus Cedernholz erbaut, mit prächtigem Geländer verſehen, von welcher aus die Entfernungen aller Orte im Reiche be⸗ rechuet werden. Das Hauptgebäude iſt der Palaſt des Kubo; er ſteht in der Mitte der Stadt auf einer Anhöhe, iſt mit Grähen und Wäl⸗ len umgeben, und hat fünf Stunden im Umfange. Er zerfällt in drei Haupttheile. In dem erſten wohnen die männlichen Nachkom⸗ men und Verwandten des Kubo; in dem zweiten die Lehensfürſten des Reiches, die alljährlich ſechs Monate daſelbſt reſidiren und deren Familien zum Unterpfande ihrer Treue immer dort wohnen müſſen; und in dem dritten lebt der Kubo und ſeine Frauen. Dieſer Theil des Palaſtes iſt zum Zeichen der Gewalt mit einem hohen, vierecki⸗ gen Thurm verſehen. An andern großen und weitläufigen Paläſten der japaneſiſchen Großen und herrlichen Tempeln aller drei im Reiche beſtehenden Religionen fehlt es in Jeddo nicht; auch findet man do⸗ ſelbſt eine bedeutende Buchdruckerei, in welcher die große japanif und chineſiſche Eneyklopädie in achtzig Bänden gedruckt iſt. 4 71