Teil eines Werkes 
Band 1
Einzelbild herunterladen

Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und elranzüͤſiſcher Literatur 1

Eduard Oftmann in leßen 3 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leiſ- und Sſaedingungen. 4 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em. pfangnahme und Rücfäabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Mer offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem dad 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe Knterlegeie welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wir b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:* 1 für oochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

ee e. auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 5. Auswärtige MWonnenten, haben für Hin⸗ und Zurüͤckſendung der Bucher auf Bihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 8 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit upfern ꝛc.) muß der · Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo i der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſt etzt und wird peſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterofrleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, we lche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

4A

... ͤͤ

CZZ ;yU