Jahrgang 
1 (1850)
Seite
251-252
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ſei es ſozialer oder ſonſt humaniſtiſcher Intereſſen; das sapere aude iſt unſer Wahlſpruch nicht. Es ſind der Laſten noch genug geblieben, die den Pegaſus in ſeinem freien Fluge hemmen nnd den Theſpiskarren nicht von der Stelle rücken laſſen. Wir könnten, wenn wir als Praktiker hier uns zeigen wollten, Zahlen reden laſſen, und unſere Leſer würden ſtaunen, es würde auch ihnen viel⸗ leicht den Genuß mancher Vorſtellung verkümmern, wenn ſie einen Blick in den Etat der Kunſtan⸗ ſtalt richteten und gewahrten, wie hoch derſelbe ſich beläuft, ehe nur Kunſt und Künſtler erſt in Betracht kommen, wie viel erſt herbeizuſchaffen iſt des Nothwendigſten und Unentbehrlichſten, be⸗ vor die Honorare der Häupter wie der Glieder an die Reihe kommen können. Wir wollen hier von dem Etat, der ſich auf circa 350,000 p. a. belaufen mag, nur der beiden Pöſte gedenken, die anderswo gewiß nicht zu den laufenden Aus⸗ gaben gehören: der Miethe für das Haus mit 22,000 j und des Beitrages zum Penſionsfond mit 4000 ℳ0) Müßte für den letztern nicht ſogar direct Etwas von Staats wegen geſchehen, da es größtentheils ſeine Angehörigen ſind, die, wenn auch nicht im Dienſte, doch im Intereſſe der rei publicae ihre Lebenstage und ihre Lebenskraft geopfert, und dann ſchwach und alt, ſorgenvoll und darbend, die letzte Lebensſtrecke wandeln müſſen. Sollte nicht einer unſerer Börſenmatadore, auch ein königlicher Kaufmann, wie ihn die jüngſten Tage zeigten, ebenfalls für eine ſolche Stiftung, die wahr⸗ lich nicht weniger der Humanität gehört, ein Auge und ein Herz haben, um durch eine großartige Schenkung achtungswerthen und verdienten Künſt⸗ lern, im Dienſte der Kunſt ergrauten Veteranen, Famitienvätern, die den Ihrigen Nichts als ihren Künſtlerruhm und Künſtlerſtolz zu bieten haben und hinterlaſſen können, eine Leuchte in dem dunkeln Alter, eine Stütze in der Schwäche, ein Troſt in der Vereinſamung ihrer Lebensneige zu werden: wahrlich, ein lebendiges Denkmal der Kunſt, dauernder als von Erz und Marmor, zur ewigen Ehre und Zierde unſeres Hamburg! Und wie einflußreich würde ein ſolcher bedeutender,

geſicherter Fonds wieder zurück auf die Förderung

der Kunſt wirken! Welche bedeutende Talente, namhafte Künſtler, ehrenwerthe Mitglieder würde das Schröderſche klaſſiſch geweſene Inſtitut mehr zählen, als dieſes oder jenes Hoftheater, wenn eine Ausſicht auf Verſorgung ſtatt Verkümmerung ihnen hier leuchtete; wir würden bei einer ſolchen Ausſicht wahrlich unſern trefflichen Kapellmeiſter Krebs, dem gewiß ſeine Wirkſamkeit hier lieb und werth iſt, jetzt nicht verlieren müſſen, wenn nicht die Pflicht gegen ſich ſelbſt ſein lebensläng⸗ liches Engagement in Dresden hinlänglich recht⸗ fertigte. Kann und darf der Staat, wie wir gern zugeben, ſich nicht direet an einer Subvention betheiligen, ſo thue er es wenigſtens indireet durch Erleichterung, durch gänzliche Erlaſſung aller an ihn zu leiſtenden Abgaben. Dieſes wird um ſo mehr gefordert werden können, als dieſe Abgaben einestheils nunmehr für die Staatseinnahme gar nicht mehr ſo bedeutend ſein können, während ſie

*) Auch dieſer iſt ſpäter um 1000 j ermäßigt worden.

dem Ausgabe⸗Etat des Inſtitutes noch immer drückend werden; anderntheils aber, wie wir hören, dieſe Gelder zum großen Theile gar nicht dem Aerar, ſondern als wahre Regalien dieſen und jenen Perſönlichkeiten zu Gute kommen. Noch dürfen wir dieſen Punkt nicht ſchließen, weil uns noch Etwas am Herzen liegt, das wir durch Mit⸗ theilung vom Herzen löſen wollen, und das wir als einen Widerſpruch vor unſerm conſequenten Verſtande nicht zu rechtfertigen wiſſen. Wie be⸗ kannt, muß die Direction jedes Mal, ſo oft außerordentliche Koſten eine Erhöhung der Preiſe wünſchenswerth oder dringend nothwendig machen, um die Erlaubniß dazu bei der Behörde anhalten, welche es dann nach ihrem Ermeſſen bewilligt, wie oft geſchehen, aber auch zuweilen verweigert, wie dies zuletzt bei MeyerbeersPropheten der Fall war. Ein zweimaliges Geſuch, erhöhte Preiſe anſetzen zu dürfen, ward abgeſchlagen, ob⸗ ſchon dieſe Oper größere Ausgaben erforderte, als Jenny Lind's oder Roger's Gaſtſpiel, und der Erfolg der Einnahme nicht ſo ſicher war. Wir fragen abermals: wie in aller Welt kommt der Staat zu dieſer Bevormundung, die er übt? Wäre das Theater Staatsanſtalt, würde es auch nur mit einer bedeutenden Summe von ihm ſub⸗ ventionirt, wir würden es erklärlich finden, wenn er in Rückſicht auf das zahlende Publikum um die Regelung der Eintrittspreiſe ſich kümmerte, überhaupt die Oberaufſicht auch über den finan⸗ ziellen Theil ſich vorbehielte. Doch bei einem Privatinſtitut, wie das hieſige Theater unter den bisherigen Verhältniſſen nur genannt werden kann, bei einem Unternehmen, zu deſſen Förde⸗ rung er nichts beiträgt, von dem er im Gegen⸗ theile noch einen Beitrag nimmt, wo er die ganze Sorge und Mühwaltung, alle onera und Pflichten den Unternehmern allein überläßt, ſie mögen zu⸗ ſehen, wie ſie fertig werden, hier hemmend und beſchränkend durch Gebot oder Verbot einzutreten, wenn jene wirklich zuſehen, aber kein anderes Mittel zur Deckung ihrer großen Koſten erſehen können, als die Preiſe dann und wann um ein

Kleines zu erhöhen? Selbſt bei Hoftheatern, die

die bedeutendſte Unterſtützung erhalten, iſt dieſe Einrichtung zum Vortheil der Theaterkaſſe be⸗ ſtehend; in Berlin gehört es ſtillſchweigend zur Ordnung, daß große Opern und Ballettvorſtel⸗ lungen, die Aufwand erfordern, ſiets bei erhöheten Preiſen ſpielen; in Dresden war derſelbe Fall bei dem Propheten. Warum nicht hier, wo es Privatunternehmen iſt, das zwiſchen Direction und Publikum beſteht, alſo dem kaufmänniſchen Erwerbe und ſeiner Spekulation verfällt, bei dem die Direction den Schaden tragen muß, wenn die Spekulation mißglückt? Kann der Staat es verwehren, wenn der Grundeigenthümer für die Laſt der Steuern an dem Miether ſich erholen will, vorausgeſetzt, daß dieſer ihm höhere Miethe zahlen mag? Wird der Staat dem Inhaber ei⸗ ner Privat⸗Anſtalt die Preiſe vorſchreiben, die er nehmen ſoll, ihm verwehren können, wenn er ſie erhöhen will? Beſtimmt die betreffende Be⸗ hörde den Preis irgend einer Waare:bis hier⸗ her und nicht weiter, wenn die Spekulation ſie übermäßig in die Höhe treibt? Kann hier, was doch in jedem wohlgeordneten Staat der Fall, und

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