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ſtreckte ſich auch auf die Untergerichte. So wurden einſt alle Mitglieder des Stadtgerichts gefänglich eingezogen, weil ihr Urtheil nicht im Sinne der geheimen Kabinetsräthe und ihres Vorſitzers Staliger war. Viele Vater⸗ landsfreunde mußten landesflüchtig werden, und nur mit Mißtrauen und Argwohn be⸗ trachtete Einer den Andern. Dahin eben wollte Scaliger es bringen; denn wenn er die ächten Patrioten entfernt und den Saa⸗ men des Mißtrauens im Lande ausgeſtreut hatte, durfte er auf das Gelingen ſeiner ver⸗ ſteckten Anſchläge am ſicherſten rechnen. Dieſe Verwirrung hatte der ſchlaue Je⸗ ſuit im Lande angeregt. Wie ſtand es aber um den greiſen Fürſten, der dem kühnen Abenteurer ein ſo blindes Vertrauen ſchenkte? Auf eine ſchlaue Art benutzte Scaliger deſſen Vorliebe für magiſche Künſte, um ſich dem alten Herrn immer unentbehrlicher zu machen. Er hatte durch einen gewiſſen Jo⸗ hann Operinus, der ein Schüler des gefeier⸗ ten Paracelſus Bombaſtus von Hohenheim
war, Manches aus der kabbaliſtiſchen Kunſt
erlernt, was er nun auf eine ſchlaue Art zu ſeinem Vortheile zu verwenden wußte; er gab vor, mit den guten und böſen Geiſtern, die das Weltall erfüllten, bekannt zu ſein und machte dem Herzoge Hoffnung, noch ſelbſt bei Lebzeiten unter die Zahl der erſtern aufge⸗ nommen zu werden; mit den letztern ſchreckte er ihn aber nach Möglichkeit, wies ihm jedoch auch wieder Schutzmittel dagegen an; Alles, wie's einem geheimſten Rath und vertrauten Freund und nahen Verwandten des Fürſten ziemte. Sogar von Poltergeiſtern und ma⸗ giſchen Erſcheinungen ließ er den guten alten Herrn, deſſen Phantaſie er mit Bildern aus der Geiſterwelt erfüllt hatte, durch Hülfe jenes Hofkammerdieners Mörlein quälen, wel⸗ cher Scaligern gänzlich ergeben war; dann aber kam er ſelbſt mit ſeiner geheimen Kunſt hervor, um die neckiſchen Schreckgeiſter zu beſchwören und zu bannen, wodurch er ſich natürlich in immer größere Gunſt beim Für⸗ ſten brachte und ſein Anſehen vermehrte.
Durch dieſe und ähnliche Mittel war der altersſchwache Regent ganz in die Hände Staligers gegeben, und es wäre wohl mög⸗ lich geweſen, daß Letzterer den Herzog durch das Verſprechen, ihn auf immer von allen Einwirkungen des Satans zu befreien, zu dem Schritte verleitet hätte, in den Schooß der allein ſelig machenden Kirche zurückzukehren, wenn das Geſchick ſelbſt nicht gebietend da⸗ zwiſchen getreten wäre.
1v. Die Tnklage.
Während die größte Unzufriedenheit im Lande herrſchte und Niemand gegen den all⸗ gewaltigen Günſtling aufzutreten wagte, äußert Albrecht Truchſes von Wetzhauſen, Kämmerer bei Hofe, daß er im Jahre 1560 als Geſandter eines Herzogs von Holſtein am Hofe zu Wien gehört habe, Scaliger hätte ſich ſeinen Namen fälſchlich beigele gt und ſei keineswegs ein Fürſt.
Scaliger beklagte ſich hierüber beim Her⸗ zoge. Es kam gegen Truchſes deshalb zum Prozeß beim Hofgericht und wurde ihm ein Jahr Friſt zum Beweiſe ſeiner Anklage ge⸗ gegeben. Erſt ſechs Wochen vor Ablauf des Termins reiſite derſelbe nach Wien und brachte einige höchſt wichtige Dokumente gegen ſeinen Ankläger zurück, die den Betrug unſeres Abenteurers ziemlich klar an's Licht ſtellten und auf Kaiſer Maximilians Befehl ausge⸗ fertigt waren. Die Hofgerichtsräthe, welche die Geſinnung des Herzogs kannten, lehnten die Führung des Prozeſſes ab, erhielten dafür aber einen derben Verweis. Endlich baten ſie, daß der Herzog andere Gerichtshöfe in dieſer Angelegenheit befragen möchte, da ſie ſelbſt für parteiiſch gelten könnten. Dies geſchab. Durch Steinbach, des Herzogs Rath und Bibliothekar, wurde das Gutachten vie⸗ ler Univerſitäten eingeholt, die jedoch nur nach dem eiuſeitigen Bericht des Einſenders urtheilten und faſt einſtimmig Albrecht Truchſes ob ſeiner Anſchuldigung verdammten. vrach der Herzog ſelbſt das Urtheil; er er⸗
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