Jahrgang 
3 (1865)
Seite
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Auf jenen werde ich gleich wieder zurückkommen, dieſer, eine ſtu⸗ pide, rohe Natur, erregte irgend ein Intereſſe nicht. Der Hehlerei bezichtigt und ſomit Complicen der Hauptangeklagten waren zwei Männer und drei Frauen. Der Hehler E., ein gut ausſehender, wohlgekleideter, noch junger Mann, der ſich im Laufe der Verhand⸗ lungen wohl mit Abſicht dümmer gab, als er war, hatte ſich bis her jedem Zuſammenſtoß mit der Polizei und dem Criminalgericht zu entziehen verſtanden, obwohl er ſeit einer ganzen Reihe von Jahren einer der gefährlichſten Vertreter ſeines ſchmählichen Ge⸗ werbes geweſen. Er betrieb daſſelbe mit ſeiner Ehefrau der Art en gros, daß Eines von ihnen jede Leipziger Meſſe beſuchte, um die hier auf Lager geſammelten Waaren, faſt ausnahmslos geſtoh⸗ leues Gut, vortheilhaft und ohne Gefahr der Entdeckung an den Mann zu bringen, gleichzeitig aber mit dortigen Dieben in Ver⸗ kehr zu treten und die neuerworbenen Güter wieder hierher zu ſenden. Es erſcheint räthſelhaft, wie dieſes würdige Paar die Frau war übrigens noch nicht zur Haft gebracht Jahre lang in einem ſehr frequenten Geſchäftstheil der Stadt, der Roſenthaler Straße, im großartigſten Maßſtabe die Hehlerei betreiben konnte,

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ohne die Blicke der Polizei auf ſich zu ziehen, und das iſt viel leicht nur aus der Offenheit zu erklären, mit der in dem dürf⸗ tigen Kellerlocal das anſcheinend ehrliche Verkaufsgeſchäft betrieben wurde. Gerade der lebhafte Verkehr auf der Straße erleichterte dabei wohl den Verbrechern unbemerkt aus⸗ und einzugehen. Zu⸗ letzt hatte das Geſtändniß eines Betheiligten dieſen gemeingefähr⸗ lichen Menſchen zur Unterſuchung gebracht, aus der er, obwohl noch unbeſtraft, zu mehrjähriger Zuchthausſtrafe wanderte. Dem F., auch einem noch jungen, aber ſchon wiederholt beſtraften Men ſchen, war das gewiß ſeltene Geſchick zugefallen, neben ſeiner Mut⸗ ter und einer Geliebten, die faſt ſeine Mutter ſein konnte, unter der nämlichen Anklage vor Gericht zu erſcheinen. Unter den verſchiedenen Einbrüchen, die hier zur Sprache ka⸗ men, verdient der eine wohl näherer Erwähnung, und das um ſo mehr, als er gerade dem Angeklagten A. Gelegenheit bot, bei der Verhandlung in den Vordergrund zu treten und beſonderes In⸗ tereſſe in Anſpruch zu nehmen. Das Kleeblatt A., B., C. bedurfte zu beſſerer Uebung ſeiner nächtlichen Künſte dringend verſchiedene Gerikehſchaften und glaubte ſie in erſter Güte in einer Eiſenhand⸗ lung finden zu können, deren Solidität A. aus den Zeiten ehrlicher Arbeit bekannt war. In dem offenen Geſchäft war es leicht, genaue Kenntniß der Localität zu gewinnen und als rich Ptigſten Angriffspunkt eine Thür zu wählen, migen Flur des Hauſes in den Laden führte. Den Schlüſſel zur Hausthür zu beſchaffen, war dem genannten B. Kleinigkeit, aber aauch der ſchwierigeren Aufgabe unterzog er ſich, in Gemeinſchaft mit C. am hellen Tage im Flur eines Hauſes an der größten Verkehrsader Berlins die Schrauben an den Eiſenſtangen der er⸗ wähnten Thür zu lockern und ſo die Arbeit der Nacht abzukürzen. Der ſo vorbereitete Einbruch gelang, allein trotz allen Suchens fand man die gewünſchten Geräthſchaften nicht, und da auch der gele⸗ gentliche Griff in die Ladencaſſe nur einen geringen Erfolg gab, ſchien das Geſchäft ein ſehr klägliches, der Mühe wenig werthes ſein zu ſollen.

Da entdeckte A. hinter einer Gardine im zweiten Zimmer, dem Comptoir, einen eiſernen Geldſchrank, und kurz entſchloſſen gingen die drei verwegenen Menſchen, ohne irgendwie auf eine ſolche Arbeit vorbereitet zu ſein, daran, den mehr als ſechs Cent⸗ ner ſchweren Schrank zu ſtehlen und ſo ſich gründlich für die ſonſtigen Täuſchungen zu entſchädigen. Ohne viel Lärm brachten ſie ihn von der Stellage durch zwei Zimmer bis auf den Flur, nun aber war guter Rath theuer, denn wie wollte man ihn durch die Stadt an einen ſichern Ort bringen? Zur guten Stunde er⸗

innert ſich C., daß in einem Hofe am Alexanderplatz, wohl eine halbe Stunde vom Schauplatz der That, ein Handwagen ſtehe, und Jwußte denſelben, obſchon auch dazu wieder ein Einbruch nöthig war, noch vor Tagesanbruch herbeizuſchaffen. Von zwei Menſchen, enn der dritte mußte Wache ſtehen, wurde der ſchwere Schrank gKllücklich auf den Wagen gebracht und dann, der Morgen dämmerte kereits, nach dem Keller des Hehler E. gefahren und hier über weänel herbeigeholte Betten geräuſchlos die Treppe herunter gewür⸗ Reint. Was könnten Menſchen von ſolcher Entſchloſſenheit, Arbeits⸗ zunkbt und Ausdauer vor ſich bringen, wenn ſie dey vigen/ Gang ierlichen Geſchäftes wandelten! 1

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Um den Schrank ſeines Inhaltes berauben zu können, war

es nöthig, eine kreisrunde Scheibe auszubohren, und als auch das dem kundigen A. geglückt, wurde das Möbel in eine Kiſte verpackt und

unter fingirter Adreſſe der niederſchleſiſch-märkiſchen Eiſenbahn zum Transport nach X. Eisenbahn restante übergeben. Da Nach⸗ frage nach der ſchweren Kiſte nicht erfolgte, wurde diefe endlich ge⸗ öffnet und ſo der Anfang des Fadens gefunden, der ſchließlich zur Entdeckung der Verbrecher führte, die durch ihre frechen Einbrüche die Stadt Berlin vollſtändig alarmirt hatten.

Und nun zu A., in dem der ſchlaue, gewandte B. in jeder Richtung einen würdigen Kumpan für ſeine verbrecheriſche Thätig⸗ keit gefunden hatte. Nicht allein, daß er große techniſche Geſchick⸗ lichkeit beſaß, daß er in den verſchiedenſten Hantirungen wohl Be⸗ ſcheid wußte, daß er von großer Körperkraft war und dabei in ſeinem äußeren Erſcheinen eher einen ſoliden, biederen Eindruck machte, beſaß er eine geiſtige Ausbildung, die weit über das ge⸗ wöhnliche Maß des Arbeiterſtandes hinausreichte. Er nahm Ge legenheit, uns in drei ſchwunghaften Reden, die nach Form und Inhalt wahrlich einer beſſeren Sache würdig geweſen wären, davon Probe zu geben. Die eine, mit viel Sarkasmus und einzelnen beißenden Witzworten gewürzt, galt einer techniſchen Frage und übte Kritik an dem Kunſtſchloſſer, der als ſachverſtändiger Zenge vernommen wurde. A. leugnete die Mitthäterſchaft an einem der Einbrüche, bei dem es ſich gleichfalls um einen Geldſchrank han⸗ delte und wo aus der Art einer vorkiegenden Scheibe ſich nach weitläufiger Auslaſſung des Zeugen ergeben ſollte, daß dieſelbe Hand mit demſelben Inſtrument in dieſem Falle hantirt habe, welche den Schrank in E.'s Keller eröffnete, und das war geſtändigermaßen die des A. geweſen.

Während dieſer nun Schritt für Schritt des Zeugen Ausein⸗ anderſetzung widerlegte, flüſterte mir mein Nachbar, zufällig auch ein Sachverſtändiger, ein über das andere Mal zu:Der Menſch hat ganz Recht, und im weitern Verfolg der Zeugenaufnahmen ergab ſich zu allem Ueberfluß noch, daß die ganze Frage durch ein Mißverſtänduiß in die Unterſuchungsacten gekommen und der eigent⸗ liche Zuſammenhang ein ganz anderer war, als hier vorausgeſetzt wurde. Erſchreckend in Bezug auf die traurigen Folgen des Ge⸗ fängnißlebens klang des A. Aeußerung, wie es eine ganz falſche Annahme ſei, daß überall zu ſolchen ſcheinbar kunſtgemäßen Arbei⸗ ten, wie ſie im Diebeshandwerk vorkommen, Leute vom Fach ge⸗ hörten; das lerne ſich im Gefängniß durch gegenſeitige Mitthei⸗

lung ſchnell und leicht, und er ſei gar nicht in Zweifel, daß z. B.

die aus dem geräu⸗- der Mitangeklagte C., obſchon ſeines Zeichens ein Tiſchler, Alles,

was ihm als Schloſſer bei den gemeinſamen Einbrüchen zugefallen, ebenſogut hätte verrichten können.

A. blieb dabei ſtehen, an dem einen Einbruch nicht Theil genommen zu haben, und als der vorſitzende Richter noch einige weitere Querfragen deshalb an ihn ſtellte, erbat er ſich noch ein⸗ mal das Wort, um uns daran zu erinnern, wie es ja ganz lächer⸗ lich von ihm ſein würde, zu leugnen, wo er, wie wir, wüßte, daß das auf das Maß der Strafe gar keinen Einfluß habe. Er bleibe dabei, ſeine Unſchuld zu behaupten, weil es Prineip bei ihm ſei, keine Schuld auf ſich zu nehmen, an der er nicht betheiligt ſei. Das Alles brachte er mit einem Nachdruck, einer Sicherheit vor, als ſtehe er auf irgend einer Rednerbühne und ſpräche zu einer ſeinen Worten lauſchenden Verſammlung. Es widerſprach

nichts zu ſchaffen gehabt!

Den größten Eindruck auf Geſchworene, Richter und Zuhörer machte aber die erſte Rede des A., mit der er den Geſchworenen es an's Herz legte, mildernde Umſtände für ihn anzunehmen. Er betrat mit ihr ein Gebiet, auf dem es leicht iſt, warme Theil⸗ nahme zu erregen, weil es ganz beſtimmte, leider nicht wegzu⸗ leugnende Schäden unſerer ſocialen Verhältniſſe deutlich erkennen läßt. Als A. das zweite Mal der Haft entlaſſen war, hatte er ſeinen Verſicherungen nach den feſten Entſchluß gefaßt, ein für allemal dem Verbrechen den Rücken zu kehren. Bei ſeiner Tüch⸗ tigkeit als Schloſſer konnte es ihm ja nicht fehlen, durch ehrliche Arbeit ſich den nöthigen Unterhalt zu verdienen. Seine guten Ab⸗ ſichten wurden vereitelt durch, wie er ſ die Polizei.Indem

ſagte, ſie mich unter ihre Controle nahm, indem ſie mich jedem Brod⸗

herrn, bei dem ich Arbeit fand, als beſtraften Dieb ſignaliſirte V und dies unter meinen Mitarbeitern nur zu ſchuell bekannt wurde, ſtand ich überaln bald als Gemiedener, Geächteter, von dem Ver⸗

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ſeiner Verbrecherehre, ſich zu einer That zu bekennen, mit der er