Jahrgang 
3 (1865)
Seite
40
Einzelbild herunterladen

Ich will gar nicht leugnen, daß mich, trotz meiner Sympa⸗ thien für jede Art von Fortſchritt, mancherlei Bedenken überkamen, als ich zum erſten Mal die Aufforderung erhielt, als Geſchwo⸗ rener zu fungiren.

Unter den Errungenſchaften, die uns in Preußen aus dem Jahre 1848 noch erhalten ſind, zählt das Schwurgerichts⸗ Verfahren unbedingt zu den werthvollſten. Zwar ſind ſeiner Wirkſamkeit die bedeutendſten und edelſten Aufgaben in den poli⸗ tiſchen und Preß⸗Proceſſen entzogen, bleibt aber die Inſtitution nur überall beſtehen, ſo wird mit der Zeit auch das ihr wieder zufallen, was eine ängſtliche Reaction ihr genommen. Weder durch die Laſten, die den Einzelnen aus der Ausübung dieſer Staats⸗ bürgerpflicht erwachſen, noch durch etwa auftauchende Mißſtimmung über die und jene Entſcheidung eines Schwurgerichtshofes dürfen wir uns die Freude an dieſer ſo ſchönen und ſegensreichen Ein⸗ richtung trüben laſſen. Opfer aller Art fordert nun einmal das neue Leben, das friſchere Bewegen, welches in unſeren Tagen in die Staatskörper gekommen, und es iſt an Jedem, welchem Lebens⸗ kreiſe er immer angehören mag, ſich der hohen Aufgabe bewußt zu werden, daß nicht an das eigene liebe Ich, an das eigene Haus, das eigene Geſchäft allein zu denken iſt, nein, daß er, je nach Kraſt und Gabe, dem Wohl der Gemeinde, des Staates den fäl⸗ ligen Tribut zu zahlen hat. Das läßt ſich eben, wie Zeit und Verhältniſſe ſich geändert haben, nicht mehr mit dem einfachen Steuerzahlen abmachen; die Gemeinde, der Staat beanſpruchen ihr Theil von unſerer Fähigkeit, unſerer Thätigkeit und damit den Beweis, daß wir reif und würdig ſind der freieren Entwickelung und Geſtaltung des ſtaatlichen Lebens und ſeiner Vortheile.

Gerade in jüngſter Zeit erſt machten zwei Criminalproceſſe ge⸗ waltig viel von ſich reden und konnten auf's Neue allerlei Scrupel bei Dem und Jenem wachrufen, ich meine den Proceß Müller in London und den ſchmutzigen Fall Gregy⸗Grote in Berlin. Nun, der eine hat eben wieder bewieſen, wie es auch in dem vielgeprieſenen Muſterſtaate England an Mängeln und Bedenklichkeiten ſelbſt bei lang eingebürgerten Dingen nicht fehlt, wobei wir immer an die volle Gerechtigkeit des Todesurtheiles glauben wollen, und was bei dem Wahrſpruch gegen Grote, die Quinche und die Fiſcher etwa an Bedenken aufgetaucht, iſt den Geſchworenen durch⸗ aus nicht zur Laſt zu legen, ſondern, wenn überhaupt haltbar, etwa der Vertheidigung, und daß den Geſchworenen gewiſſe Schwie⸗ rigkeiten der Frageſtellung nicht deutlich genng vor Augen geſtellt wurden. Vorkommniſſe aber, wie die genannten, können und dür⸗ fen die großen Vortheile der Schwurgerichte, die rege Theilnahme der Bevölkerung für ſie nicht berühren.

Es war im Monat Juli, als das Schwurgericht zuſammen⸗ trat, bei dem ich mitwirken ſollte. Der Juli pflegt in Berlin vorzugsweiſe unbehaglich zu ſein und nicht eben Luſt zu machen, ſich durch Löſung ungewohnter Aufgaben noch beſondere Beſchwerden zu verurſachen. Und gewiß hatte mein neues Amt der Beſchwer⸗ den genug, dafür aber war ich nach Ablauf der vier Wochen um ſo viel reicher an merkwürdigen Erfahrungen und Beobachtungen, daß ich ſie um keinen Preis aus meinem Leben hätte miſſen mögen. Manche jener Beobachtungen und Erfahrungen bietet wohl auch ein allgemeineres Intereſſe und rechtfertigt mich, wenn ich ſie den Leſern der Gartenlaube mittheile, nicht um Criminal⸗ geſchichten zu ſchreiben, ſondern um einen und den andern Blick in des Menſchen Herz und Treiben zu öffnen, freilich zunächſt nur nach dunklen, nächtlichen Seiten hin. Der Tag unſerer erſten Sitzung war ſehr heiß, und neben den acht Perſonen, die auf der Anklagebank Platz zu nehmen hatten, gab es eine große Zahl Zeugen, unter ihnen auch Sachverſtändige, zu vernehmen, was Alles denn eine Verhandlung von ungewöhnlicher Dauer verhieß. Wenn trotzdem kaum ein Wunſch um Dispens laut geworden; wenn ſelbſt die Mehrzahl der Geſchworenen, die ſich freigelooſt hatten, auf den Zuhörerbänken Platz nahmen, ſo war es, weil die Verhandlung einer cause célèbre galt. Um ſie vor jeder Unter⸗ brechung durch etwaiges Erkranken eines Geſchworenen zu ſchützen, war ſogar ein Erſatz⸗Geſchworener an dem unglücklichen Trom⸗ petertiſchchen vor den geſchloſſenen Reihen der Zwölf zur Stelle, und ich will nicht verſchweigen, daß er damit eine der traurigſten

40

Bilder aus dem Schwurgericht.

Von A. Goeſchen.

hauſe entfernt und dann, während, wie der Vertheidiger emphatiſch

0

Rollen übernahm, zu der ein Menſch in derartiger öffentlicher Thätigkeit verdammt werden kann. Nachdem ein ſolcher Unglückli⸗ cher den Verhandlungen von A bis Z beigewohnt hat, bleibt er, wenn die Geſchworenen ſich zur Berathung zurückziehen, d. h. wenn ihr Hauptgeſchäft beginnt, hübſch fein vor der Thür und wartet in ſtiller Ergebung, bis er nach ihrem Wiedereintritt in den Sitzungsſaal, was, nebenbei geſagt, an jenem Tage lange genug währte, auch ſein beſcheiden Stühlchen auf's Neue einzunehmen hat.

Um eine cause célèbre handelte es ſich, wie ich ſagte, und das theils wegen der ſchweren Einbrüche, die ihrer Zeit durch be⸗ ſondere Frechheit der Ausübung, durch die raſche Aufeinanderfolge die Aufmerkſamkeit der ganzen Stadt auf ſich gezogen hatten, theils wegen des Einen der drei Hauptangeklagten, mit dem ein paar Tage lang um der Art willen, wie er ſeinem verborgenen Wirkungskreiſe entriſſen wurde, ganz Berlin ſich beſchäftigt hatte. Vor drei Jahren etwa hatte er ſich ganz gegen die Beſtimmung der Richter, ganz wider den Willen der Wärter, nur dem eigenen Drange nach Freiheit folgend, nächtlicher Weile aus dem Zucht⸗

ſagte, das Damokles⸗Schwert in Geſtalt des Steckbriefes über ihm ſchwebte, ſeine verbrecheriſche Laufbahn mit Geſchick und Glück fort⸗ geſetzt. Zum größten Theil geſchah das in Berlin, und nur wenn die Luft ihm dort zu heiß zu werden ſchien, zog er ſich in ange nehmere Gegenden zurück, wo er unbekannt, ungeſtört von dem wachſamen Auge der Reſidenzpolizei, ſeinem Hange nach nächtlicher Beſchäftigung, wenn auch mit geringerem Erfolg, nachgehen konnte. Um ſolch ſtörenden Geſchäftsreiſen zu entgehen, um der Hauptſtadt ſeine Thätigkeit ganz und ausſchließlich widmen zu können, hielt er es endlich für angemeſſen, die Verborgenheit, das Verſteckenſpiel aufzugeben und ſich dicht vor den Thoren in einer der am meiſten bevölkerten Vorſtädte alsGentleman einzumiethen. Er galt hier für einen edlen Menſchenfreund, der ſich der vielen Armen, die um ihn her wohnten, freundlich annahm und ſich, ſo ſremd er eigentlich war, der beſten Nachrede rühmen konnte. Da wurde die

Nachbarſchaft an einenr heitern Herbſtmorgen durch die Wahrneh⸗ ſ

mung überraſcht, daß ſich eine größere Menge von Schutzleuten in etwas auffälliger Weiſe mit und in dem Hauſe zu thun machten, welches B., ſo wollen wir unſern Mann nennen, bewohnte,

mehr aber noch in Erſtaunen geſetzt, als nach längerer Zeit dieſer ſelbſt, offenbar nicht freiwillig, in Mitte der Poliziſten der Stadt

zuwanderte. Man hörte dann ſpäter, die Polizei habe B. in einem gut meublirten Zimmer, in eleganter Morgentracht bei wohlriechen⸗ dem Mocca und vortrefflichem Cigarrenduft überraſcht, der Viel⸗

ſtanden. Man fand ihn endlich in einem ſcheinbar ſehr ſicheren Verſteck, und da nun in ſeiner Gegenwart die genauere Durch⸗ ſuchung der Zimmer vor ſich ging, wurde B. beſonders ſchmerzlich berührt, als die böſen Schutzleute eine überaus werthvolle Samm⸗ lung, auf die er großen Fleiß und viel Mühe verwandt hatte, in buntem Durcheinander in kleinen Säcken verſchwinden ließen. Die Sammlung beſtand aus einer langen Reihe kunſtvoller Diet⸗ riche und Schlüſſel, auf das Sorgfältigſte mit reinlichen Etiquetten ver⸗ ſehen, welche Namen der Straße und Nummer der Häuſer anzeigten, die des eifrigen Sammlers Thätigkeit in Anſpruch genommen hatten oder noch nehmen ſollten. Hätte B. dieſem Steckenpferde nicht ſo be⸗ ſondere Aufmerkſamkeit zugewendet, ſo wäre es vielleicht langſamer mit der Verurtheilung gegangen, die ihn nun bereits ſeit zwei Monaten wieder hinter Schloß und Riegel hielt. Was jetzt ge⸗

erfahrene ſich aber noch einmal ihren Händen zu entziehen vee

gen ihn verhandelt werden ſollte, konnte eine achtjährige Zucht⸗ nur in eine zwanzigjährige U

hausſtrafe, die über ihn verhängt war, e zigjährig verwandeln, wie es denn auch geſchah. B. ſtellte ſich uns als ein hübſcher junger Mann mit klugem, ich kann nicht etröa ſagen verſchmitztem, Ausdruck vor, von einer gewiſſen Feinheit des Be⸗ nehmens, leichten, gefälligen Manieren, und als er vollends jede Auslaſſung über den Verbleib beſonders werthvoller Sachen verwei⸗ gerte, offenbar weil es ſich um ein Verhältniß zarteſter Naty handelte, ſo geſchah das in einer chevaleresken Weiſe, die lebhaft 5

die längſt verklungenen Räuberromane aus der früher ſo bekan]..

ten Nordhäuſer Niederlage von Fürſt erinnerte. Nepen B. ſaßen als Theilnehmer an jenen ſchweren

8

4