ter, hieß ihn aufſtehen und nahm ihn mit in das Haus und in mein Zimmer. Hier erzählte er mir, daß er auf ſeinen Vater habe warten wollen, daß er darüber müde geworden und einge⸗ ſchlafen ſei; er beſtätigte mir, als ich darnach fragte, Alles, was mir ſein Vater über ſeine häuslichen Verhältniſſe mitgetheilt hatte, und gab endlich auch zu, daß der letzte Reſt von Brod am Mor⸗ gen aufgezehrt worden ſei.„Aber,“ ſo ſagte er wörtlich,„daraus machen wir uns gar nichts, wenn ich nur meinen guten, lieben Vater mit nach Hauſe bringe.“
Das war nun allerdings nicht möglich; der Knabe beruhigte ſich auch, als ich ihm dies erklärte und ihm außerdem noch ſagte, daß ſich ſein Vater wohl befinde, daß dieſer ihm Eſſen ſchicke, daß er dies ſeiner Mutter bringen und morgen Abend wiederkommen möge.
In einer Gefangnenanſtalt bleiben alle Tage mehrere Portionen Eſſen übrig. Ich ließ alle vorhandenen Vorräthe zuſammenthun, ein ganzes Brod zulegen und ſchickte den Knaben damit nach Hauſe. Der Gefängniß⸗Inſpector konnte ja auch einmal durch Wohlthun ſich Freunde ſchaffen.
Am andern Tage kam Clausthal zu meinem Bedauern in die Krankenſtube. Es hatte ſich bei ihm ein heftiges Fieber aus⸗ gebildet. Der Anſtaltsarzt machte gleich bei der erſten Unter⸗ ſuchung ein äußerſt bedenkliches Geſicht und ſprach von„Drauf⸗ gehen“ wegen zu ſchwacher Conſtitution oder Entkräftung, was wohl ein und daſſelbe war. Seine Bemühungen und Verordnun⸗
gen erzielten auch kein Beſſerwerden. Am ſiebenten Tage nach der Einlieferung war Clausthal eine Leiche.
Auf die Verwendung des Arztes war ſeiner Frau am Todes⸗ tage der Zutritt geſtattet worden. Sie fand ſich ungefähr eine Stunde vor dem Ableben ein. Der Kranke war bei voller Be⸗ ſinnung und klarem Bewußtſein, während er vorher unausgeſetzt getobt und geraſt hatte. Die beiden Leute ſprachen nur wenig, für ihr Leid und ihren Schmerz gab es keine Worte; ſie hielten ſich eng umſchlungen, bis die Arme des Mannes ſchlaff herab⸗ fielen und das Herz im Tode erſtarrt, der Lebensfaden zerriſſen war. Die Frau drückte ihm die Augen zu, berührte noch einmal die erkalteten Lippen mit ihrem Munde und ging dann weinend aus der Krankenſtube und aus dem Hauſe, in welchem der Ver⸗ ſtorbene zurückbleiben mußte.
Wo fand dieſe ſo tief gebeugte Frau Troſt? Sie war arm, ſie war auch die Wittwe eines im Gefängniſſe geſtorbenen Ver⸗ brechers. Für die Geſellſchaft ſind dies leider noch immer keine Anziehungspunkte.
Clausthal iſt nicht verurtheilt, nicht einmal von dem Unter⸗ ſuchungsrichter vernommen, allein er war in dem Moment ertappt worden, in welchem er von einem ſelbſtgefälſchten Wechſel hatte Gebrauch machen wollen. Daß ihn die äußerſte Noth zu die⸗ ſem Schritte gedrängt, das konnte vielleicht eine Milderung des Urtheils, doch keinesy gs eine Befreiung von der Strafe zur Folge haben. Gewiß aber ar er kein böſer Menſch.
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Das Werß eines deutſchen Bürgers. Von Ludwig Walesrode. III.
Ein Märtyrer der Lüge. Der Der Selbſtmörder im Schießſtande. ſtaat Thüringens.
Der letzte Betrug Lebensverſicherungsbank
Der Verſuch, die Bankverwaltung hinter's Licht zu führen wird oft ſchon bei den Meldungen zur Aufnahme gemacht, in⸗ dem das Individuum, deſſen Leben verſichert werden ſoll, einen Geſundheitszuſtand ſimulirt, der in ſtrietem Widerſpruche gegen die körperlichen Uebel ſteht, mit denen es behaftet iſt und wegen welcher die Bank, nach ſtatutenmäßiger Beſtimmung, ihm die Auf⸗ nahme verſagen müßte. Der Bank gegenüber kehrt ſich das Ver⸗ hältniß um, das bei Recrutenaushebungen ſtattzufinden pflegt, wo Conſcriptionspflichtige durch Simulirung von Krankheiten der ihnen zugedachten Waffenehre zu entgehen ſuchen. In vielen, vielleicht den meiſten Fällen mag eine ſolche Abſicht die Bank zu täuſchen aus menſchlich verzeihlichen Motiven enkſpringen. Den mittelloſen Familienvater, der den Keim eines nahen Todes in ſich fühlt, treibt die quälende Sorge um das Loos der Seinigen, denen er kein Erbe zu hinterlaſſen hat, zu dieſem„letzten Betruge“. Aber nicht ſelten ſteckt auch eine raffinirte Gaunerei dahinter. Schlaue Speculanten z. B. verſuchen das Leben einer Perſon, deren Ge ſundheitszuſtand ſie als einen höchſt bedenklichen kennen oder zu kennen meinen, auf eine hohe Summe zu verſichern, indem ſie, in der Hoffnung auf die baldige Empfangnahme der Verſicherungs⸗ ſumme, die Prämien, für die in ihren Beſitz üͤbergehende Police zahlen und die in Rede ſtehende Perſon für die Rolle, welche ſie zu ſpielen hat, entſchädigen.
Um ſich gegen derartige Manöver zu ſchützen, werden Seitens der Bank die eingehenden Verſicherungsanträge mit großer Vorſicht behandelt. Die Perſon, auf deren Leben eine Verſicherung abge⸗ ſchloſſen werden ſoll, muß zunächſt eine Neihe articulirter ſachge⸗ mäßer Fragen in ihr vorgelegten Declaration ſchriftlich beantworten, bei Strafe, daß jede ſpäter nachzuweiſende wahrheits⸗ widrige Angabe die Nichtigkeit der Verſicherung zur Folge habe. Zwei glaubwürdige Zeugen müſſen dieſe Deeclaration unterzeichnen. Dann hat der Arzt des Individuums, welches in die Lebensver⸗ ſicherungsbank aufgenommen werden ſoll, ein ausführliches, ge⸗ richtlich beglaubigtes Atteſt über deſſen Geſundheitszuſtand auszu⸗ ſtellen. In Orten, wo von der Bank ein Agenturarzt beſtellt iſt, müſſen außerdem die zu verſichernden Perſonen ſich von dieſem unterſuchen laſſen. Darauf wiederum hat der Bankarzt in Gotha die mil den Verſicherungsanträgen eingehenden ärztlichen Atteſte
einer
ewige Todeseandidat. Die unglücklichen Entenjäger. Sein Departement des Innern und des Aeußern.
Eine Lücke in den Statuten der Gothaiſchen ie Gothaer Lebensverſicherungsbank als der Groß
Schneider Tomaſche
k. D
zu prüfen und zu begutachten, und ſchließlich werden alle dieſe ärztlichen Atteſte dem Endurtheil eines ebenfalls bei der Bank angeſtellten ärztlichen Reviſors unterbreitet. Erſt dann entſcheider das Bankbureau, als die Verwaltungsbehuade der Anſtalt, nach Einſicht ſämmtlicher Papiere, ob der geſtellte Antrag ſtatutengemäß anzunehmen oder abzulehnen ſei.
Man uß geſtehen, daß kaum ein ſorgfältigeres, gewiſſen⸗ hafteres ſahren als dieſer im Intereſſe der Banlangehörigen
feſtgeſtellte Aufnahmemodus denkbar ſei. Bei alledem iſt die Bank aber nicht ganz vor Täuſchungen ſicher. Sie iſt nicht ſelten ge nöthigt, wegen wahrheitswidriger Declaration, den Inhabern einer durch Todesfall erloſchenen Police die Auszahlung der Verſiche⸗ rungsſumme zu weigern und es im Wege des Proceſſes auf die richterliche Entſcheidung ankommen zu laſſen. Leider hält es die Bank nicht für angemeſſen, die unbedingte Oeffentlichkeit, welche ſie für das weite Bereich ihrer geſchäftlichen Thätigkeit adoptirt hat, auch auf die zur Wahrung ihrer eigenen Sicherheit geführ⸗ ten Proceſſe auszudehnen. Eine Sammlung derartiger Rechtsfälle wäre von hohem juridiſchen wie pſychologiſchen Intereſſe.
Ich erwähne hier nur eines ſeiner Zeit viel beſprochenen merkwürdigen Falles von einer erſchlichenen Lebensverſicherung. Die Geſchichte iſt etwa zehn Jahre her.
Auf dem medieiniſchen Lehrſtuhle einer deutſchen Univerſität war Proſeſſor ¹ einer der gefeiertſten Lehrer, der ſich auch wegen ſeiner Schriften auf dem Gebiete der Pathologie unter ſeinen aus⸗ wärtigen Fachgenoſſen eines bedeutenden Rufes erfreute. Bereits im ſogenannten beſten Mannesalter hatte der Profeſſor eine zahl reiche Familie zu ernähren, was ihm, da er ſonſt kein Vermögen beſaß, trotz ſeines Gehaltes als Ordinarius, der nicht unbeden⸗ tenden Collegiengelder von ſeinem immer dichtbeſetzten Auditorium und der Honorare für ſeine ſchriftſtelleriſchen Arbeiten, nicht leicht wurde. Er war eben eine geniale Natur, welche über die Wiſſen⸗ ſchaft die Genüſſe dieſer Welt nicht verachtete. Er lebte gut und ließ gut leben. Die offene, unbeſchränkte Gaſtlichkeit, die in ſeinem Hauſe herrſchte, war nicht nach jenem frugalen Zuſchnitte
eingerichtet, wie er ſonſt, nothgedrungen oder grundſätzlich, in den
Profeſſorenhäuſern des Ortes üblich war. Mit einem Wort, es ging bei„Profeſſors“ ſo hoch her, daß ſich das Budget ſeines


