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63. Band, Leben von Napoleon Buonaparte, Kaiser von Frankreich : mit einer Übersicht der französischen Revolution : 29. Theil (1828) The life of Napoleon Buonaparte, emperor of the French
Entstehung
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vorausgeſetzt, daß ſie innerhalb der Graͤnzen der Verfaſſung ausgeuͤbt wird; nur wenn er ihren Kreis uͤberſchreitet, und nicht baͤlder, gewaͤhrt er der Bruſt eines Tyrannen keinen Schutz mehr. Ein Koͤnig von Britannien, zum Beiſpiel, kann ſich in der geſetzmaͤ⸗ ßigen, obſchon unklugen und tadelnswerthen Ausuͤ⸗ bung der ihm von der Verfaſſung zuerkannten Ge⸗ walt, unbeſonnenerweiſe in einen Krieg einlaſſen, oder einen unehrenvollen Frieden ſchließen. Seine Rathgeber, und nicht er ſelbſt, werden in einem ſol⸗ chen Falle zur Verantwortung gezogen werden. Wenn aber der Souverain, wie Jafob II., die Verfaſſung ſelbſt verletzr, oder ſie zu zerſtoͤren ſucht, ſo wird der Widerſtand geſetzmaͤßig und ehrenvoll, und mit Recht nimmt man alsdann an, daß der Koͤnig durch ſeinen Verſuch, die Rechte der Unterthanen zu kraͤnken, das Recht perwirkt hat, das ſich von ſeinen Vorfahren auf ihn vererbte.

Die Grundſaͤtze der Erblichkeit der Monarchie, der Unverletzbarkeit der Perſon des Koͤnigs, und der Verantwortlichkeit der Miniſter wurden von der eon⸗ ſtitutlonellen Charte Frankreichs anerkannt. Ludwis XVIII. war daher in dem Jahre vor Buonaparte's Ruͤckkehr der geſetzmaͤßige Souverain Frankreichs, und es bleibt noch zu zeigen uͤbrig, durch welchen Verrath gegen die Verfaſſung er ſein legitimes Recht verwirkt hatte. Wenn der Leſer auf das dreizehnte Kapitel des 8ten Vandes zaruückgehen will(und wir

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