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Vor die anhebenden kynder vnd ander zu bichte[n] in der ersten bijcht / [Johannes Lupus]
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washsen werde. Ein Mann wie Fabri sprach dies mit vollster UÜberzeugung aus; aber auch auf Seiten derer, welche dieser Entwickelung mit grösster Besorgnis ent- gegensahen, galt doch das Axiom, dass jenes Ziel unweiger- lich kommen werde, wenn man auch keine Veranlassung habe, an der Herbeiführung desselben thätigen Anteil zu nehmen. Damit verband sich dann eine unrichtige Geschichts- auffassung. Man sagte, Luthers Ideal sei eine vom Staate unabhängige, selbständige Kirche gewesen. Aber er habe wegen der Ungunst der Zeit und dem Unvermögen seiner Zeitgenossen davon abstehen müssen, dieses Ideal zu ver- folgen. Der Luther nach 1825 sei ein anderer geworden als der eigentlich reformatorische Mann, er habe seit jenem Jahre die reformatorischen Prinzipien, nur gebrochen zur Geltung gebracht, er sei auf die mittelalterlichen Prinzipien fortwährend wieder zurückgegangen. Daher sei es zu einer wahren evangelischen Kirchenbildung nicht gekommen, ein durch Gemeindespontaneität getragener religiöser Gesell- schaftskörper sei nicht entstanden. Die gesamte Verfassungs- entwickelung im Gebiete des deutschen lutherischen Pro- testantismus sei bis in unser Jahrundert hinein eine Ver- leugnung der echt reformatorischen Gedanken. Von solcher Anschauung aus hat man sogar nicht angestanden, zu sagen, dass nur dieGemeinden unter dem Kreuz in ihrer Kirchenbildung dem reformatorischen Prinzip treu geblieben seien. Man fügt hinzu, dass Melanchthon im Gegensatz zu Luther bis an sein Ende dem Gedanken einer vom Staate völlig unabhängigen Kirche treu geblieben sei.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass diese geschichtliche Auffassung unrichtig ist. Luther war zu sehr ein Mann aus Einem Guss, unbeugsam in dem, was ihm feststand, als dass man ihn des Abfalls von seinen Prinzipien in irgend einem Punkte hatte beschuldigen dürfen. Nur das ist richtig, dass unter der Ungunst der Zeit das evangelische Kirchentum sich zunächst nur durch das Eingreifen der weltlichen Obrigkeit erhalten konnte, dass aber Luther gegen das eintretende Staatskirchentum bis zu seinem Ende aufs energischste Protest erhoben hat. Ungeschichtlich ist es auch, zu behaupten, das Landeskirchentum habe sich aus dem Staatskirchentum entwickelt. Im Gegenteil muss daran festgehalten werden, dass der landeskirchliche Ge- danke durchaus der evangelischen Erkenntnis entspricht, dass derselbe aber deswegen nicht zur entsprechenden Aus- reifung gelangte, weil wegen der Not der widrigen Ent-

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