Heft 
(2009) 1/2009. August 2009
Einzelbild herunterladen

Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 8

Es muss weiterhin Zeugen geben, die für die Zeugen zeugen

Aleida Assmann zur Unterscheidung desmoralischen vom historischen, religiõsen und juristischen Zeugen

Der leicht iiberarbeitete Beitrag des Auschwitz- Uherlebenden Jadeus? Sobolewicz Das Vermdchtnis der Uherlebenden beschließt den Band, Zeugen und Zeugnis- se Bildungsprojelkte zur NZwlungsurheit mit Mgendlichen Jadeusz Sohole- wic? hringeSymbolisch für viele Uherlebende die ungebrochene Sorge um die ZMunft inserer Welt und seine Hoſfnung auf die ugend zum Alusdruck, bemer- Ken Oiinter Suathoſf und Ralf Posselel in der EFinleitung der Puhlikation, die von der Stiftung, Prinnerung, Verantwortung, Zukcunft ſevz) vogelegt wurde. Im Mit- elpunlkt vleht die Hrage wie die Perpelctive der Opfer des Nationalsoziulismuis als Zeitzelgen in der politischen Bildung auch kiinftig vermittelt werden Kann, wenn die pemõnlichen Begegnungen mit diesen Zeitzeugen nicht mehr möglich vein werden. Aufgezeigt wird, wie bei insgesamt 73 Projelcten verucht wlirde, Ant- woyrten alf diese Hrage zu inden. Vorangestellt vind den Projelctheschreibungen drei wissenschaftliche Beiträge. Auf den AußatzVer Orundthpen von Zeugen- Schaft der Literaturwissenschaftlerin Aleida Assmann Soll im Holgenden etwus ausflirlicher eingegangen werden, um für eine ausflihrliche Lelctlire zu werhen.

Ausgehend von der Feststellung, dass die BegriffeZeuge,Zeugnis undZeugenschaft seit den beiden let?ten Jahrzehnten des 20. Jahrhun- derts eine anhaltende Konjunktur er- lebten, kommt Aleida Assmann zu dem Schluss:Der Holocauist ist milt- lerweile als das Puradigma von Zel- genschaft etabliert an das vich andere Zelgnisse in anderen vozialen, politi- Schen und Kulurellen Kontexten anleh- nen Lönnen. Sie untersucht dann vier Rahmenbedingungen des Zeugens nãher und beschreibt ihren Beitrag als eineBesichtigung, die ns durch ein imagindres Kulturmhistorisches Muselum Kihrt.

Assmann unterscheidet denjuri- dischen Zeugen in Gerichtsprozes- sen, den religiösen Zeugen, den histo- rischen Zeugen und den moralischen

Zeugen. Diesermoralische Zeuge ist in der Nachwirkung des Holo causts im ausgehenden 20. Jahrhun- dert als neue Manifestation aufgetre- ten. Der israelische Philosoph Avishai Margalit hat den Begriff und seine Besonderheit am Beispiel der Holo- caust-Vberlebenden beschrieben: Mit dem religiésen Zeugen hat der moralische Zelge gemeinsum, dass er die Rollen des Opfers und des Zeugen in vich vereinigt. Was ihn allerdings vom Märtyrer nterscheidet, ist, dass er nicht durch sein Sterhen, vondern durch sein Uberleben zum Zeugen wird. Als Uberlebender wird er wieder- m in erster Linie zum Sprachrohr ind Zeugen für die, die nicht lberleht hahen, zum Sprachrohr der ermorde- ten Voten lind der erinnernden Wrdi- glung ihrer ausgeléschten Namen.