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\ N ih EN IR} Als die Kriegsverhältnisse die Verbindung zwischen den Gestapostellen und Ki dem Reichssicherheitshauptamt gestört hatten, erhielten die einzelnen Gestapo- In di ei stellen durch das Reichssicherheitshauptamt die Berechtigung zur selbständigen die sid I Einlieferung und Unterzeichnung der Schutzhaftbefehle durch die Dienst- oder$ it stellenleiter. Kl IMT, Bd. XXXVII, S. 436 Dok. 038-L. Pister, Hermann N Die al Gebie iM Der Nacht-und-Nebel-Erlaß tens N Abschrift die Vi Der Reichsführer SS[Geheim!] Sonst und Chef der Deutschen Polizei München, den 4. Febr. 1942 bringe Hauptamt SS-Gericht Ib 154/1 Tgb.Nr. 70/72 geh. Geheim! Tite Betrifft: Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht. zur un Verteiler: A, B. und au I. Folgende vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht unter dem sie seie 12. Dezember 1941 bekanntgemachten Anordnungen werden zur Kenntnis ge- teren I bracht: 1.) Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Es ist der lange erwogene Wille des Führers, daß in den besetzten Gebieten bei Angriffen gegen das Reich oder die Besatzungsmacht den Tätern mit 31 anderen Maßnahmen begegnet werden soll als bisher. Der Führer ist der Oberst Ansicht: Bei solchen Taten werden Freiheitsstrafen, auch lebenslange Zucht- das Re NN hausstrafen, als Zeichen von Schwäche gewertet. Eine wirksame und nach- Auf N haltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen zu fehlsh init erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des oder d Kl Täters im Ungewissen halten. Diesem Zwecke dient die Überführung nach bestim | Deutschland. N Die anliegenden Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten entsprechen IN dieser Auffassung des Führers. Sie sind von ihm geprüft und gebilligt worden. Die Mt Keitel een ii 2.) Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht 3 sh (N Richtlinien 3. She IN für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht Akon ii in den besetzten Gebieten. 5 Stra il Vom 7. Dezember 1941. 6, Feir i In den besetzten Gebieten haben mit Beginn des russischen Feldzuges kom- a)V in munistische Elemente und andere deutschfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen b)q I das Reich und die Besatzungsmacht verstärkt. Der Umfang und die Gefährlich- OU Bi keit dieser Umtriebe zwingen aus Abschreckungsgründen zu schärfsten Maß- u nahmen gegen die Täter. Zunächst ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren: Tune 28
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