Unterschied, ob Mobilien, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände, mei- ner Werterfassung, die ich im Auftrage des Reichsführers-SS als Reichs- kommissar für die Festigung deutschen Volkstums für den gesamten Distrikt Warschau durchzuführen habe, zu übergeben. Die Gendarmerie- Zugführer haben diese Werte in einem Verzeichnis aufzunehmen und bis zu meiner weiteren Verfügung in einem geeigneten Lager sicherzu- stellen und entsprechend zu bewachen.
Die Personen, die für die Verhaftung und Liquidierung dieser Juden entsprechende Angaben gemacht haben, erhalten in jedem einzelnen Falle bis zu einem Drittel des zustande gebrachten Vermögens des von ihnen namhaft gemachten Juden. Diese Prämienansprüche sind beim Gendarmerie-Zugführer anzumelden und von diesem nach meiner Ge- nehmigung zur Verteilung zu bringen.
Ich bitte, diese Aktion nach Rücksprache mit den zuständigen Gen- darmerie-Zugführern nach Ihrem eigenen Ermessen zu organisieren.
Der SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau
von Sammerns))
SS-Oberführer
Festigung deutschen Volkstums'**)
In der Anlage wird Ihnen Durchschlag einer Niederschrift über die für den Distrikt Warschau bindende Vereinbarung betr. Verwaltung und Verwertung jüdischen Vermögens zugestellt. Diese Vereinbarung bezieht sich sowohl auf unbewegliche wie auch auf bewegliche Sachwerte. Sie entnehmen daraus, daß auf Grund der zwischen dem Staatssekretär für das Sicherheitswesen, SS-Obergruppenführer und General der Polizei Krüger, und dem Staatssekretär der Regierung, Herrn Dr. Bühler, ge- troffenen Stoppverordnung jedwede beabsichtigte Verwertung jüdischer Immobilien mir als dem Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums anzuzeigen ist und nur in meinem Be-
130) Sein voller Name lautet: Ferdinand Sammern von Frankenegg. 131) Archiv des J. H. I. Schreiben an alle Kreishauptämter des Distrikts Warschau am 16. April 1943.
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