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Die Endlösung : Hitlers Versuch der Ausrottung der Juden Europas 1939 - 1945 / Gerald Reitlinger ; ins Deutsche übertragen von J. W. Brügel
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ERSTES. KAPITEL 1. DIE NURNBERGER GESETZE

fügungen. Einige von ihnen wurden in Eisenbahnzügen an die | polnische Grenze gebracht, aber wieder nach Hause gelassen, als ' man die Grenze gesperrt vorfand'°. Der größere Teil von ihnen

wurde jedoch in Lastwagen gepfercht, wobei ihnen nur so viel mit- zunehmen erlaubt wurde, wie sie zu tragen imstande waren. Nahe der Grenzstation Benschen wurden sie dann auf die Felder ge- jagt!!. Einige der Alten und Kranken überlebten die Strapazen nicht, und nur den Bemühungen desAmerican Joint Distribution Comittee, das die Juden in einigen polnischen Städten unterzu- bringen vermochte, ist es zu danken, daß eine Katastrophe ver- hütet werden konnte!?. Die Organisation von Heydrichs erster Massendeportation unterschied sich wenig von den späteren De- portationen nach Auschwitz in den Jahren 1942 1944.

Die polnische Regierung griff zu Repressalien, indem sie die Aus- weisung deutscher Staatsbürger aus Polen androhte und auch tatsächlich einige deutsche Juden deportierte. Die Drohung war so wirkungsvoll, daß nach einigen Auseinandersetzungen zwischen Heydrich und dem Auswärtigen Amt eine Einigung mit der polnischen Regierung zustande kam, der zufolge die 17 000 Ju- den nach Deutschland zurückkehren konnten, um ihr Eigentum zu liquidieren. Das wurde vom Auswärtigen Amt als eine vorteilhafte Lösung betrachtet, weil sich die Polen verpflichtet hatten, auch noch 6000 Verwandte der ursprünglich Ausgewiesenen zu über- nehmen. Aber neben den 17 000, die zurückkommen durften, be- fanden sich im Februar 1939 in Deutschland weitere 8000 pol- nische Juden, die staatenlos geworden waren. Was sollte man mit ihnen machen? Dr. Karl Werner Best schlug Heydrich vor zu versuchen, sie mit Hilfe der Fremdenpolizei aus dem Reichsgebiet wegschoffen zu lassen'?, was nichts anderes als eine Wiederauf- nahme der Deportationen über die ostpreußische und schlesische Grenze im Mai und Juni 1939 bedeutete'*. Ein von Schumberg, einem Beamten des Deutschland-Referates des Auswärtigen Am- tes, unterzeichnetes und am 25. Januar 1939 an alle deutschen Gesandtschaften und Konsulate gesandtes Rundschreiben ist dies- bezüglich recht aufschlußreich'°. Ganz unumwunden gibt der Ver- fasser des Rundschreibens zu, daß Juden nach Polen nach der Veröffentlichung der polnischen Verordnung deportiert wurden. Polen wurde für diese Behandlung mit Rücksicht auf die zahlen- mäßig starke jüdische Bevölkerung des Landes und dessen Emp-

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