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ERSTES KAPITEL 1. DIE NURNBERGER GESETZE
sich noch eine andere Möglichkeit ab. Es konnte zum Kriegsaus- bruch kommen, ehe der letzte Jude das Reichsgebiet verlassen hatte, und was sollte das Schicksal von Heloten innerhalb einer Nation sein, die einen totalen Krieg führt? Die Antwort darauf wurde in einem Aufsatz erteilt, der im„Schwarzen Korps”, dem Organ der SS, am 24. November 1938 erschien und erklärte, daß das Schicksal der in Deutschland verbleibenden Juden bei Kriegs- ausbruch„restlose Vernichtung” sein müßte®.
Chamberlains und Daladiers Kapitulation in München am 29. Sep- tember 1938 hatte also für die Juden des Großdeutschen Reiches eine ganz besondere Bedeutung. Von da ab waren sie nicht mehr bloße Gefangene der Nürnberger Gesetze, die darauf warteten, ausgelöst zu werden, sondern zukünftige Geiseln für politische Forderungen, die Hitler möglicherweise anderen Ländern stellen würde. Hitlers unerwarteter Erfolg muß ihn veranlaßt haben, seine Ansichten über jüdische Auswanderung zu überprüfen. Es hat ihm wohl gedämmert, daß die Kreise, die er„internationales Judentum“ nannte, weniger dazu neigen werden, ihren Einfluß zugunsten eines interventionistischen Krieges zur Geltung zu brin- gen, wenn er einige Hunderttausend Juden als Pfand behält und andeutet, was er gegebenenfalls mit ihnen zu machen bereit ist. Als ob diesem Gedanken Ausdruck gegeben werden sollte, wurde am 5. Oktober, eine Woche nach der Entscheidung von München, eine Verordnung veröffentlicht, durch die alle deutschen Reise- pässe von Juden ungültig erklärt wurden. Sie sollten nur wieder gelten, wenn sie mit„einem Merkmal” versehen waren,„das den Inhaber als Juden kennzeichnet” 7*.
Vielleicht war es die mangelnde Bereitwilligkeit, Geiseln freizu- geben, die Hitler dazu veranlaßte, dem Schachtschen Auswande- rungsplan vom folgenden Dezember Hindernisse in den Weg zu
* Die Pässe der Juden wurden mit einem„J“-Stempel versehen. In einer namens der Schweiz von Dr. Heinrich Rothmund, Chef der Polizeiabteilung beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement(bis Oktober 1954), und namens des Dritten Reiches von Werner Best von der Gestapo unterzeichneten Vereinbarung von Ende September 1938 erklärte sich die Schweiz bereit, Inhaber deutscher Pässe weiter ohne Sichtvermerk ein- reisen zu lassen, soweit sie nicht mit einem J-Stempel versehen waren. Eine Fußnote in Band V der von den Alliierten erbeuteten deutschen diplomatischen Dokumente führt den Ursprung des J-Stempels auf eine Anregung des schweizerischen Beamten Dr. Rothmund zurück. Eine darauf Bezug habende Interpellation im Schweizer Nationalrat wurde vom Bundesrat am 16. Juni 1954 dahin beantwortet, daß es sich um eine Initiative von deutscher Seite gehandelt habe®,


