DIE ENDLOSUNG VORBEREITUNG UND BEGINN DER ENDLOSUNG
daß in den neuen Gesetzen von der Polizei veranstaltete Pogrome nach dem Muster des zaristischen Rußland vorgesehen waren. Die Nürnberger Gesetze hatten einen doppelten Charakter. Da gab es zunächst dasReichsbürgergesetz, das zwischen den„Reichs- bürgern“, die deutschen„oder artverwandten” Blutes sein muß- ten, und den„Staatsangehörigen“ unterschied, die Untertanen, aber keine Bürger waren. Ergänzt wurde es durch das„Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, das sowohl ehelichen als auch außerehelichen Geschlechtsverkehr zwi- schen Angehörigen dieser beiden Menschenkategorien verbot. Das Reichsbürgergesetz war also das Grundgesetz. Die dreizehn Durchführungsverordnungen hierzu erlauben, die ganze Entwick- lung von Hitlers judenfeindlichen Maßnahmen zu verfolgen. Die dreizehnte und letzte von ihnen wurde erst am 1. Juli 1943 ver- öffentlicht, als das Reich theoretisch bereits„judenfrei“ war; sie machte die Juden vollkommen vogelfrei, lieferte sie der Gnade der Polizei aus und versagte ihnen ferner jeden Zutritt zu den Gerichten*.
Kurz vor der Münchener Konferenz des Jahres 1938, nachdem die fünfte Durchführungsverordnung die Juden eben aus den letzten freien Berufen verdrängt hatte, schrieb Wilhelm Stuckart, der Mann, der nicht nur die Nürnberger Gesetze entworfen hatte, sondern in hohem Maße auch für ihre Durchführung verantwort- lich war, daß das Ziel der Rassengesetzgebung jetzt erreicht wor- den sei. Viele der auf den Nürnberger Gesetzen beruhenden Be- stimmungen würden„in dem gleichen Maße, in dem sich Deutsch- land der Erreichung des ‚endgültigen Zieles in der Judenfrage' nähert, an praktischer Bedeutung verlieren”5. Die Wendung„end- gültiges Ziel in der Judenfrage” wurde zwar noch nicht als Tarn- wort für Rassenmord* gebraucht, aber der Satz spricht deutlich aus, daß die Gesetze nicht dazu bestimmt waren, die Lage der Juden für immer zu regeln, sondern jede Notwendigkeit einer sol- chen Regelung aus der Welt zu schaffen. Die Juden sollten das Reich für immer verlassen. Aber in diesem Augenblick zeichnete * Ich habe absichtlich das Wort„Genocide”(Völkermord, Gruppenmord) vermieden, das im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46 geprägt worden war und von der Anklagebehörde in den folgenden Nürnberger Prozessen verwendet wurde. Es scheint mir, daß diese Bezeichnung, die teils lateinischen, teils griechischen Ursprungs
ist, nichts ausdrückt, was nicht auch in gemeinverständlicher Sprache gesagt werden könnte.
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