Zahl und Höhe der Ansprüche
infolge der Kriegswirren nicht immer leicht zu erfüllen ist. Daraus ergeben sich für manche Verfolgte Härten, die z.T. nicht zu be- seitigen sind.
Bis zum 30. September 1963 waren bei den Entschädigungsämtern im Bundesgebiet einschließlich Berlin-West insgesamt 296141 An-
sprüche angemeldet, von denen 83,6% bearbeitet worden sind. Da-
von wurden 51,1% positiv, 27,2% negativ entschieden, während der Rest sich auf andere Weise erledigte(Tod des Antragstellers usw.). Beim Landesentschädigungsamt Berlin, dem größten der Bundes- republik, lagen am 31. Dezember 1963
173.081 Anträge vor, die 474421 Anträge zu den verschiedenen Scha- densarten enthielten.
Erledigte Ansprüche 365689= 77,08%, der gestellten Ansprüche, davon bewilligte Ansprüche 233093, abgelehnte Ansprüche 39 435. Der Rest der erledigten Ansprüche entfällt durch Zurückziehung usw. Ausgezahlt wurden bis zum gleichen Termin vom Landesentschädi- gungsamt Berlin: 3,924 Milliarden DM.
Auf Grund von Ansprüchen werden monatlich 42566 Renten zu 16,3 Millionen DM gezahlt.(Nach Auskunft des Landesentschädigungs- amtes Berlin.)
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums betrugen die effektiv geleisteten Zahlungen für Wiedergutmachung bis zum 1. Oktober 1963
Bundesentschadigungsgeset 2...0.2..00000038 15,4 Mrd. DM Bundesnückerstattungsgesetz...............0.0000% 18°, N, Israel-Vertrag:;.....0 2.2 2 295% F; Globalverträge mit zehn Staaten!.................. 08> Ä Sonstige(Öffentliche Dienste u.a.).................. DIE h
23,2 Mrd. DM
Nach den offiziellen Schätzungen sind noch folgende Zahlungen zu leisten?:
Bundesentschädigungsgesetz(ohne Novelle)........ 10,6 Mrd. DM Bundesrückerstattungsgesetz(ohne Novelle)........ 05, d Istael-Vertrag.:=... 2 3 re 06% P- Global:-Vertrage.:...2.2. er re 027, F Sonstige(Öffentliche Dienste u.a)................... 0725 F,
12,6 Mrd. DM Novelle Bundesentschädigungsgesetz.............. 30} Rückerstattungsgesetz....2........00 2.2 ne 154.9, j:
17,0 Mrd. DM
1 u.a. mit Luxemburg, Dänemark, Norwegen, Griechenland, Niederlande, Frankreich, Belgien, Italien.
2 Vgl. hierzu: Finanzpolitische Mitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung(Nr. 211; 29. Nov. 1963, S. 1872).
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