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... wir haben es getan : Selbstporträts in Tagebüchern und Briefen 1939 - 1945 / Hermann Langbein
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Hier kann sich selbst der größte Skeptiker davon überzeugen, was jene gewollt und befohlen haben, die damals an der Spitze des Staates gestanden sind und wie sich diese Befehle ausgewirkt haben.

Mennecke ist in der Haft gestorben, Landau sitzt hinter Kerker- mauern, Kremer verbringt seinen Lebensabend als begnadigter Verbrecher. Dennoch wäre es eine Selbsttäuschung, sich damit zu beruhigen, daß die Justiz ohnedies ihre Pflicht erfüllt habe und daß man daher diese böse alte Angelegenheit endlich ruhen lassen könne. Daß diejenigen, deren Gedanken und Taten wir eben ken- nenlernen konnten, ihre Richter gefunden haben, ist ja gerade eine Folge desselben Zufalls, dem wir den Blick auf ihr Denken und Tun verdanken. In keinem Indizienprozeß hätte man ihnen ihre Verbrechen so überzeugend nachweisen können, wie sie es mit ihren Tagebüchern und ihren Briefen selbst getan haben.

Obwohl ihre schriftlichen Geständnisse auf dem Tisch des Ge- richtes lagen, haben sie versucht, Ausflüchte zu gebrauchen und ihre Handlungen abzuschwächen. So sagte Kremer seinen Richtern in Münster:Ich war wie erschlagen, als ich allmählich merkte, was in Auschwitz vor sich geht. Ich nahm mir vor, alles zu er- fragen, was geschieht, und nichts gegen die Menschlichkeit zu tun. Das war die Idee meiner Tagebucheintragungen. Ich wollte mit ihnen eine Handhabe haben, um nachweisen zu können, was mir alles zugemutet wurde.

Wie vertrug sich aber die Entnahme von lebendfrischem Mate- rial und das Heimschicken von Paketen mit Gegenständen aus dem Besitz der Ermordeten mit dieser Menschlichkeit des Herrn Pro- fessors? Kann man zwischen den Zeilen seiner Eintragungen eine ähnliche Tendenz, wie sie Kremer nachträglich betont, auch nur andeutungsweise herauslesen? Macht er wenigstens nach der Zer- schlagung des Nationalsozialismus er führt ja sein Tagebuch bis zum 11. August 1945 eine Andeutung in diesem Sinn?

Felix Landau war seinen Richtern gegenüber ehrlicher, als er bei der Verhandlung erklärte:Ich war damals der vollsten Über- zeugung, richtig zu handeln, weil die allgemeinen Richtlinien so lauteten.

Die Richtlinien lauteten tatsächlich in diesem Sinn. In einem Befehl des Führers und Obersten Befehlshabers der Deutschen Wehrmacht über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem Ge- biet, das durch die AktionBarbarossa den Überfall auf die Sowjetunion betroffen wird, steht folgender Satz:

Für Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht und des Ge- folges gegen feindliche Zivilpersonen begehen, besteht kein

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