Reichsministers des Inneren vom 18. August 1939 galt ebenfalls dieser Vorbereitung. Er trug das Aktenzeichen IV b, 3088/39— 1079 Mi— und ordnete an, daß alle Mißgeburten zu melden seien. Staatliche Organe planten die ersten Schritte. Sie beriefen sich auf einen Führerbefehl. Aber Hitler schuf kein Gesetz, um dieser Tötungsaktion wenigstens die äußere Form der Legalität zu geben. Das wurde unterlassen, obwohl es der Führung des natio- nalsozialistischen Staates zweifellos keine Schwierigkeiten be- reitet hätte, die Zustimmung zu jedem gewünschten Gesetzent- wurf zu bekommen. Aus den Kreisen derjenigen, die zu töten hatten, wurde darauf gedrängt, ein solches Gesetz zu schaffen. Einmal kam es dazu, daß ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und zur Begutachtung an Fachleute— es waren etwa dreißig— aus- gesandt wurde. Doch dann wurde dieses Stück Papier mit der Bemerkung abgetan, der Führer habe den Erlaß eines solchen Gesetzes abgelehnt, weil er dies in Hinblick auf die„Feindpro- paganda“ für unzweckmäßig halte. Der Entwurf solle erst nach dem Endsieg erörtert werden. So wurde diese Massentötung ille- gal, geheim und getarnt durchgeführt. Auch alle späteren Ver- nichtungsaktionen wurden im Widerspruch zu den damals gelten- den Gesetzen angeordnet und durchgeführt. Die erste Aktion dieser Art wurde mit dem Tarnwort„Eutha- nasie“ bezeichnet und behielt diesen Namen auch dann, als sich ihr Ziel schon längst nicht mehr darauf beschränkte, die Leiden von Unheilbaren, oder auch nur Kranken, zu verkürzen. Es ist unmöglich, Massenmorde im geheimen serienweise rei- bungslos durchzuführen, wenn diejenigen, die dabei mitzuwirken haben, nur widerstrebend handeln. Darum wurde auch kein Arzt gezwungen, gegen seinen Willen bei den angeordneten Tötungen mitzuhelfen. Wer sich weigerte— und einzelne taten es— Konnte ohne Schwierigkeiten von dieser Aktion zurücktreten. Er wurde zum Schweigen verpflichtet und hatte lediglich damit zu rechnen, von seinen weniger skrupellosen Kollegen als„schlapp“ ange- sehen zu werden und eventuell in seiner Karriere behindert zu sein. Die meisten„Euthanasie“-Ärzte waren jung, ehrgeizig und von der nationalsozialistischen Verachtung jeder Menschlichkeit infiziert. Einer von ihnen— Dr. Fritz Mennecke, Jahrgang 1904 — hat eine umfangreiche Korrespondenz hinterlassen, die über den Charakter der Aktion und der an ihr Beteiligten Aufschluß gibt. In verschiedenen Heil- und Pflegeanstalten in Deutschland wurden Gaskammern eingerichtet. Schon Anfang 1940 sind dort die ersten Opfer dem Gastod überantwortet worden. Die Ange- hörigen wurden dann vom plötzlichen Ableben und von der Not- 18 Dr. Balt gem zust mit Ad wo Ste die ein Un Ob bu


