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Dazu kam eine große Anzahl mittlerer und unterer IG-Farben-Angestellter, die in verschiedenen Staats- und Parteidienststellen Hitler-Deutschlands sowie in den besetzten Gebieten bei den Militärbefehlshabern und Reichskommissa- ren die Interessen dieses Mammutkonzerns durchsetzten.(Vgl. NG IG-Farben- Prozeß, Dokumentenbuch der Anklage, Nr. 62, S. 253/59)
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Die einflußreichsten Konzernunternehmen begingen gemeinsam mit der Hitler- Clique das große Verbrechen der„Arisierung“ Deutschlands. Die sogenannte Arisierung jüdischer Handwerksbetriebe, Geschäfte und Unternehmen wurde dazu benutzt, sich das persönliche Hab und Gut der jüdischen Bevölkerung zu eigen zu machen. Wer„arisieren“ und sich auf diese Weise bereichern konnte, das bestimmten die Monopolgewaltigen. Sie selbst sicherten sich den Löwen- anteil. Für die jüdischen Bürger bedeutete das: Entziehung jeglicher Existenz- grundlage, Raub des letzten Eigentums, Isolierung vom gesamten öffentlichen Leben, Heranziehung zur Zwangsarbeit und später Zentralisierung in Ghettos und ihre vollständige Ausrottung.
Der Mannesmann-Konzern„arisierte” z. B. die acht eisenverarbeitenden Werke der Firma Wolf, Netter& Jacobi und andere Betriebe. Krupp nutzte die Judenverfolgung dazu aus, um sich Reedereien anzueignen. Friedrich Flick raubte die Betriebe Rawack und Guenfeld AG, Berlin, und das Hochofenwerk Lübeck AG.
Hauptinitiatoren bei der Aneignung jüdischen Vermögens waren die großen Banken, die ihre Stammkunden aus den Kreisen der Rüstungswirtschaft regel- mäßig über die Vermögensbeschlagnahme von„Staatsfeinden“ und sogenann- ten Nichtariern informierten.(Siehe Tafel 3, Deutsches Zentralarchiv Potsdam, Deutsche Länderbank Nr. 196) Schon lange vor der berüchtigten Kristallnacht zum 9. November 1938- dieser Pogrom war der Auftakt zu Verfolgungen größ- ten Ausmaßes— beschaffte sich die Deutsche Bank einen genauen Überblick über Vermögenswerte, um dann bei der Großaktion gegen das jüdische Eigentum sofort dabeizusein.(Siehe Tafel4, Deutsches Zentralarchiv Potsdam, De-Di-Bank Nr. 261)
Der faschistische Staatsapparat und die Konzerne arbeiteten Hand in Hand. Die von dem späteren Staatssekretär in der Bonner Regierung, Globke, mit- verfaßten und kommentierten Nürnberger Rassengesetze wurden auf Inter- vention Friedrich Flicks um den Erlaß der Verordnung über den Einsatz jüdi- schen Vermögens vom 3. Dezember 1938(ReichsgesetzblattIS. 1709) bereichert. Flick wurde dadurch ermöglicht, sich wesentlich an den Braunkohlengruben des daraufhin arisierten Ignaz-Petschek-Konzerns zu bereichern.


