II. Der erste Nahplan
I. Die Anordnung, daß in der Zeit vom 1. bis 16. XII. 1939 80000 Polen und Juden in das Generalgouvernement abgeschoben werden müssen, lag am 28. XI. 39 hier vor,
a) Die Verteilung der Kontingente
erfolgte unterZugrundelegung von Bevölkerungsstrukturfors: hungen und der Planung für die Baltenansiedlung. Grundsätzlich erhielt jedeı Land- kreis mindestens einen Transportzug mit 1000 Personen zugewiesen. Grö- ßere Landkreise und Städte und solche mit einer hohen Zahl jüdischeı Einwohner bekamen entsprechend mehr Transportzüge zugeteilt c) Das Anlaufen des ersten Nahplans.
48 Stunden nach Bekanntwerden des ersten Nahplans standen 8 Kreisen ll Transportzüge zur Verfügung. Nachrichtenverbindung zu den Ober- bürgermeistern und Landräten im Warthegau und dem Höheren SS- und Polizeiführer bzw. dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD. den Distriktschefs bzw. SS- und Polizeiführern im Generalgouverne-
lesramm
ment war wegen der Kürze der Fristen nur durch Telefon, Te und Blitz-Fernschreiben möglich. In dieser Weise wurden ständig sämt- liche aufeeführten Stellen benachrichtigt.(Tägliche Berichte an das
Reichssicherheitshauptamt
2. Der erste Nahplan wurde in deı vorgeschriebenen Zeit erfüllt. Am 17. 12. 39 waren 80 Transporte mit insgesamt 87883 Umsiedlern nach den vom
Generalgeouvernement aufgegebenen Zielstationen abgegangen
III. Die Erfassung und Überprüfung der Abzuschiebenden.
l. Der erste Nahplan ging davon aus. daß zunächst diejenigen Elemente des Polentums. die eine unmittelbare Gefahr für das Deutschtum darstellen, abzuschieben sind. Der Inangriffnahme dieser sic herheitspolizeilichen Auf- cabe standen die umfassenden Materialsammlungen der SD- und Staats- polizei-Dienststellen zur Verfügung.
a) Es wurden zunächst erfaßt
die Angehörigen der führenden chauvinistischen polnischen Parteien und
Verbände.(Kurze Charakterisierung s. Anlage 2). Aus diesem Personen-
kreis wurden wieder als erste diejenigen ausgewählt, die auf Grund ihrer geistigen und beruflichen Fähigkeiten Lebensstellungen innehatten, dıe unmittelbar durch Deutsche(besonders Balten- und Wolhynien- deutsche) besetzt werden mußten. Während die Erfassung dieser Personen umfangreiche Vorarbeiten er- fordert, war
b) die Bestimmung der asozialen(schwer Vorbestrafte) jüdischen und kongreß- polnischen Elemente wesentlich einfacher...
AWI, Dok. I-398, S. 1-15.
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