TuS. Dezember 1939, Posen Poznan). Bischoff, höherer Beamter der Gestapo, sendet dem Landrat in Jarocın Himmlers Befehl, die Juden, die sich der Depor- tation zu entziehen versuchen, stan rechtlich zu erschießen.
Geheim! Der Reichsführer-SS hat durch Erlaß vom 29. November 1959 Reichs- sicherheitshauptamt IV/IIO 9_988/39&- 1- folgende Anordnung erlassen:
Juden und Polen. die aus einem Gebiet des Deutschen Reiches ın d
eouvernement umgesiedelt wurden, sich aber entgegen dem Umsıic
as General-
dlungs-
befehl auf dem Gebiet des Deutschen Reic hes. wenn auch in einer anderen Provinz aufhalten, sind sofort standre« htlich zu erschießen. Diese Weisung ist mündlich den Ältesten der Judengem: inden, soweit sie noch bestehen. bekanntzugeben. Beim Antreflen solcher Personen sind diese umgehend der hiesigen Dienst- stelle zuzuführen.
SS-Sturmbannführer u. Reg.-Rat
Bischofl
AWI, Dok. I- 200, S. 35
8. Ende 1939. SS- Männer machen sich über einen orthodoxen Ju len lustig.


