3. Ausgeschlossen von einem Gnadenerlaß sind die Dienstver-
gehen, die eine Verletzung der Treuepflicht gegen Führer und Volk und Reich enthalten. Wer wird die Entscheidung darüber treffen? In der hinter uns liegenden Zeit’ haben oft genug Fi- nanzabteilungen einer großen Anzahl von Pfarrern die staat- lichen Besoldungszuschüsse gesperrt und angegeben, daß der be- treffende Pfarrer„sich der Fürsorge des Staates nicht würdig erwiesen habe“. Irgend ein Verhör oder ein Verfahren ist die- ser Gehaltssperre in keinem Fall vorangegangen. Erst vor kur- zem hat ein Superintendent in Sachsen von einem Pfarrer, der einen gut besuchten Gottesdienst auf dem Friedhof am 3. Sep- tember gehalten hat, erklärt, daß der Betrefiende ein Staats- feind sei und zu denen gehöre, die nach dem Willen des Füh- rers vernichtet werden müssen. Es ist dringend zu fordern daß eine unparteiische Stelle darüber entscheidet, ob ein Pfarrer die Treuepflicht gegen Führer, Volk und Reich verletzt hat oder nicht. Wir möchten hierfür den Vertrauensausschuß der DEK. in Vorschlag bringen.
Einer wohlwollenden Berücksichtigung der vorgetragenen Bitte
sieht entgegen
Klingler, Reichsbundesführer.


