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Bitte um unparteiische Durchführung des Gnaden- erlasses für verfolgte Geistliche.
Abschrift.
Nürnberg-O, 27. September 1939 Wöhrder Schulgasse 2.
Herrn B Landesbischof D. Marahrens
Hannover
Eilbrief Hochverehrter Herr Landesbischof! Mit großer Befriedigung haben wir von einer bevorstehenden
„Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit für evangelische
Geistliche erfahren. Nach Rücksprache mit den Vereinsführern der
Deutschen evangelischen Pfarrervereine bitte ich, die folgenden Er-
gänzungswünsche vortragen zu dürfen, um deren gütige Berück- sichtigung hiermit gebeten wird.
1. Eine große Anzahl von Amtsbrüdern, die voraussichtlich von der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit betroffen werden, befinden sich im Feld. Einige sind schon gefallen. Es wird dringend gebeten, für alle zum Heeresdienst einberufenen Amtsbrüder die Verordnung über die Gewährung von Straffrei- heit mindestens von dem Tag an rückwirkend gelten zu lassen, an dem die Betreffenden zum Heeresdienst einberufen worden sind.
2. Eine große Anzahl von Amtsbrüdern leidet unter staatlichen Maßnahmen wie: Amtsbehinderung, Aufenthaltsverboten, Aus- weisungen aus den Gemeinden, Redeverboten, Verbannungen etc. Wenn auch diese Maßnahmen vom Staate her meist von der Geheimen Staatspolizei verfügt worden sind, so dürfte doch in nicht wenigen Fällen die kirchliche Aufsichtsbehörde diese Maßnahmen im Verfolg des Kirchenkampfes veranlaßt haben. Es wird dringend gebeten, daß hiervon von der kirchlichen Be- hörde her alles getan wird, daß vom Staate die Amtsbehinde- rungen, Ausreiseverbote, Aufenthaltsverbote, die Ausweisun- gen aus den Gemeinden, die Redeverbote, die Verbannungen, die Maßnahmen wegen des Gebetsgottesdienstes der VKL. und die Verhaftungen aufgehoben werden.
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